Das Landgericht Berlin hat das ursprünglich auf 14,5 Millionen Euro festgesetzte Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen SE wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erheblich herabgesetzt. Die Haftung des Unternehmens dem Grunde nach bestätigte das Gericht jedoch.
Worum ging es?
Hintergrund ist ein Verfahren der Berliner Datenschutzbehörde, die das Verwarnungsgeld zunächst verhängt hatte. Beanstandet wurde, dass das Unternehmen personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern länger gespeichert hatte, als es rechtlich zulässig war.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gelangte die Sache erneut vor das Landgericht Berlin, das den Fall im Lichte der jüngeren EuGH-Rechtsprechung neu zu bewerten hatte.
Wie wurde entschieden?
Das Gericht stellte einen schuldhaften Verstoß fest, reduzierte die Geldbuße jedoch deutlich. Maßgeblich waren dabei die Vorgaben der jüngeren EuGH-Rechtsprechung. Bei der Bemessung berücksichtigten die Richter unter anderem die Dauer des Verstoßes, die Unternehmensstruktur, die Kooperationsbereitschaft sowie mögliche Schadensersatzansprüche.
Für Unternehmen verdeutlicht die Entscheidung, dass Datenschutzverstöße spürbare Konsequenzen nach sich ziehen können, Bußgelder aber nicht automatisch in maximaler Höhe ausfallen.
Was bedeutet das für Sie?
Verantwortliche Unternehmen unterliegen nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dem Grundsatz der Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten dürfen in der Regel nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Löschpflichten sollten daher dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
Betroffene Mieterinnen und Mieter können bei rechtswidriger Datenspeicherung grundsätzlich Ansprüche geltend machen. In Betracht kommen unter anderem ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, ein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO sowie unter Umständen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Ob solche Ansprüche im Einzelfall bestehen, sollte mit einer im Datenschutzrecht erfahrenen anwaltlichen Beratung geklärt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch darf ein DSGVO-Bußgeld sein?
Die DSGVO sieht je nach Art des Verstoßes Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach Kriterien wie Schwere und Dauer des Verstoßes, dem Verschulden und der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens.
Welche Rechte haben Mieter bei zu langer Datenspeicherung?
Betroffene können in der Regel Auskunft über gespeicherte Daten verlangen und deren Löschung fordern, wenn die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt zudem ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Die genaue Prüfung hängt vom Einzelfall ab.
Was bedeutet die Entscheidung für Unternehmen?
Die Entscheidung zeigt, dass Datenschutzverstöße geahndet werden, die Höhe der Buße aber von zahlreichen Umständen abhängt. Unternehmen sollten ihre Löschkonzepte dokumentieren und regelmäßig prüfen, ob die weitere Speicherung personenbezogener Daten noch erforderlich ist.