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Lebenslange Haft mit Vorbehalt der Sicherungsverwahrung

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Redaktion Anwaltvergleich.de Stand: 26. Juni 2026 2 Min. Lesezeit

In einem Strafverfahren wegen der tödlichen Fahrt über einen Weihnachtsmarkt ist gegen den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.

Die besondere Schwere der Schuld ist eine gesonderte gerichtliche Feststellung neben der lebenslangen Freiheitsstrafe. Sie wirkt sich später auf die Frage aus, ob eine vorzeitige Entlassung nach Verbüßung eines bestimmten Mindestzeitraums überhaupt in Betracht kommt. Wird sie festgestellt, kann eine Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung in der Regel erst deutlich später geprüft werden.

Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung bedeutet, dass das Gericht eine spätere Unterbringung nicht endgültig anordnet, sich diese Entscheidung aber für einen späteren Zeitpunkt offenhält. Maßgeblich ist dann insbesondere die zum Ende der Strafvollstreckung bestehende Gefährlichkeit.

Die Zuständigkeit des Landgerichts statt eines Oberlandesgerichts beruht regelmäßig darauf, dass keine Tat mit Staatsschutzcharakter angenommen wurde. Solche Verfahren werden bei den allgemeinen Strafkammern und nicht bei den Staatsschutzsenaten geführt.

Was bedeutet das für Sie?

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung sind eigenständige Rechtsfolgen, die das Gewicht eines Strafurteils erheblich beeinflussen können. Für Betroffene eines Strafverfahrens ist es in der Regel ratsam, frühzeitig den Verfahrensgang und mögliche Rechtsmittel zu klären, da Urteile dieser Art nicht zwingend rechtskräftig sind. Eine Bewertung des Einzelfalls und der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln sollte stets durch eine im Strafrecht tätige Anwältin oder einen Anwalt erfolgen.

Quelle
LTO
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