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Kündigungsschutz bei aufgeteilter Elternzeit beginnt neu

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Redaktion anwaltvergleich.de Stand: 18. Juni 2026 2 Min. Lesezeit
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit erneut greift, wenn Arbeitnehmer ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilen. Vor jedem einzelnen Abschnitt beginnt der Schutz demnach neu.

Während der Elternzeit besteht für Beschäftigte ein besonderer Schutz vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Dieser Schutz setzt nach den gesetzlichen Vorgaben bereits eine bestimmte Zeitspanne vor dem Beginn der Elternzeit ein und gilt anschließend während des laufenden Zeitraums.

Streitig kann sein, wie dieser Schutz zu behandeln ist, wenn Eltern ihre Elternzeit nicht durchgehend, sondern in getrennten Abschnitten in Anspruch nehmen. Nach der Entscheidung des BAG ist jeder dieser Abschnitte eigenständig zu betrachten, sodass der Vorlauf des Kündigungsschutzes vor jedem Beginn erneut zu laufen beginnt.

Damit kann der zeitliche Anwendungsbereich des Schutzes für betroffene Arbeitnehmer insgesamt weiter reichen, als es bei einer rein einmaligen Betrachtung der Fall wäre. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie die einzelnen Elternzeitabschnitte und die jeweils geltenden Schutzfristen sorgfältig in den Blick nehmen müssen.

Was bedeutet das für Sie?

Wer Elternzeit in mehreren Abschnitten plant, kann grundsätzlich darauf vertrauen, dass der besondere Kündigungsschutz vor jedem einzelnen Abschnitt erneut Wirkung entfaltet. Eine in dieser Phase ausgesprochene Kündigung kann unter Umständen unwirksam sein. Ob im konkreten Fall ein Kündigungsschutz besteht und welche Fristen einzuhalten sind, hängt von den individuellen Umständen ab. Bei Unsicherheiten oder nach Erhalt einer Kündigung empfiehlt sich in der Regel eine anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht, da arbeitsrechtliche Fristen oft kurz bemessen sind.

Quelle
LTO
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