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Hohe THC-Werte: VG Berlin bejaht Zweifel an der Fahreignung

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Redaktion anwaltvergleich.de Stand: 28. Juli 2026 2 Min. Lesezeit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass hohe THC-Werte bei einem Verkehrsteilnehmer Zweifel an der Fahreignung begründen können. Sprechen die gemessenen Werte für einen hochfrequenten oder chronischen Cannabiskonsum, darf die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen.

Hintergrund ist die Trennung zwischen dem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Fahrerlaubnisrecht. Über eine Geldbuße oder ein Fahrverbot entscheiden die Bußgeld- und Strafgerichte, über die Fahreignung dagegen die Fahrerlaubnisbehörde. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander und können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Im Fahrerlaubnisrecht geht es nicht um Schuld, sondern um Gefahrenabwehr. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass jemand Konsum und Fahren nicht zuverlässig trennt oder regelmäßig in erheblichem Umfang konsumiert, kann die Behörde die Eignung überprüfen. Wird eine angeordnete Untersuchung nicht beigebracht, darf daraus in der Regel auf die Nichteignung geschlossen werden.

Eilverfahren dienen der vorläufigen Regelung. Das Gericht prüft dort insbesondere, ob die behördliche Maßnahme bei summarischer Betrachtung voraussichtlich rechtmäßig ist und ob das Interesse der Verkehrssicherheit das Interesse des Betroffenen am Weiterfahren überwiegt. Eine endgültige Klärung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Was bedeutet das für Sie?

Wer nach einer Verkehrskontrolle Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhält, sollte wissen, dass eine Aufforderung zur Begutachtung erhebliche Folgen haben kann. Reagiert man nicht oder nicht fristgerecht, droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis, unabhängig vom Ausgang eines Bußgeld- oder Strafverfahrens. Ob eine Anordnung im Einzelfall rechtmäßig ist, hängt von den konkreten Messwerten, dem Konsumverhalten und der Begründung des Bescheids ab. Auch Fristen für Rechtsbehelfe können kurz bemessen sein. Eine anwaltliche Beratung im Verkehrs- und Verwaltungsrecht kann klären, welche Schritte in der jeweiligen Situation sinnvoll sind; eine allgemeine Meldung kann eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen.

Quelle
LTO
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