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Gesetzentwurf: Neuen Job erproben ohne Kündigung des alten

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Redaktion anwaltvergleich.de Stand: 15. Juli 2026 2 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung vorgelegt. Ziel ist es unter anderem, Beschäftigten in Krisenbranchen den Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis zu erleichtern, ohne dass sie zuvor ihren bestehenden Arbeitsplatz aufgeben müssen.

Hintergrund ist die Beobachtung, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unsicheren Branchen zögern, sich beruflich neu zu orientieren, solange sie noch fest angestellt sind. Wer die eigene Stelle kündigen müsste, um eine neue Tätigkeit zu erproben, trägt ein erhebliches Risiko, falls die neue Beschäftigung nicht passt.

Der Entwurf zielt darauf ab, hier zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen und den Übergang zwischen Arbeitsverhältnissen abzusichern. Daneben soll die Arbeitsvermittlung insgesamt zeitgemäßer gestaltet werden. Ein Gesetzentwurf ist zunächst ein Vorhaben und muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen; Inhalte können sich im Laufe der Beratungen noch ändern.

Was bedeutet das für Sie?

Ob und in welcher Form die geplanten Regelungen in Kraft treten, steht noch nicht fest. Bis zu einer Verabschiedung gilt weiterhin die bestehende Rechtslage, insbesondere zu Kündigung, Kündigungsfristen und den Voraussetzungen von Leistungen der Arbeitsförderung. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder eine parallele Erprobung einer neuen Tätigkeit kann arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben, die im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen können. Wer eine berufliche Veränderung plant, sollte die konkreten Auswirkungen auf das bestehende Arbeitsverhältnis und mögliche Ansprüche vorab genau prüfen lassen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres persönlichen Falls empfiehlt sich die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder Sozialrecht.

Quelle
LTO
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