urteil

Fußfessel bei Terrorgefahr: BGH verlangt keinen Anschlagsplan

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Redaktion anwaltvergleich.de Stand: 1. August 2026 2 Min. Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Anforderungen an die elektronische Aufenthaltsüberwachung eines ausreisepflichtigen Mannes befasst, dem eine Nähe zur radikal-islamischen Szene und ein Terrorismusverdacht zur Last gelegt wurden. Nach der Entscheidung setzt eine solche Überwachung nicht voraus, dass die Behörden einen bereits konkretisierten Anschlagsplan nachweisen können.

Vorinstanzlich hatte ein Oberlandesgericht die Anordnung der Fußfessel aufgehoben. Der Bundesgerichtshof beanstandete den dabei angelegten Prüfungsmaßstab als zu streng und stellte klar, dass für die Gefahrenprognose eine Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit, des Verhaltens und der Kontakte der betroffenen Person maßgeblich ist.

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist im Ausländer- und Sicherheitsrecht ein Instrument der Gefahrenabwehr, nicht eine Strafe. Sie kann bei ausreisepflichtigen Personen in Betracht kommen, von denen nach behördlicher Einschätzung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Weil damit tief in die persönliche Lebensführung eingegriffen wird, unterliegt die Anordnung einer gerichtlichen Kontrolle.

Streitig ist in solchen Verfahren regelmäßig, wie dicht die tatsächlichen Anhaltspunkte sein müssen, um eine Gefahr anzunehmen. Der Bundesgerichtshof betont insoweit, dass an die Prognose keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen, ohne dass damit auf eine tragfähige Tatsachengrundlage verzichtet werden könnte.

Was bedeutet das für Sie?

Wer von einer Maßnahme der elektronischen Aufenthaltsüberwachung betroffen ist, kann diese in der Regel gerichtlich überprüfen lassen. Dabei kommt es typischerweise darauf an, ob die Behörde ihre Gefahrenprognose auf nachvollziehbare Tatsachen stützt und ob die Maßnahme verhältnismäßig und zeitlich begrenzt ist. Auch die Frage, welche Auflagen mit der Überwachung verbunden sind, kann eine Rolle spielen. Da solche Verfahren stark von den Umständen des Einzelfalls und von Fristen abhängen, kann eine anwaltliche Beratung im Aufenthalts- und Sicherheitsrecht sinnvoll sein, um die eigenen Rechtsschutzmöglichkeiten einzuschätzen.

Quelle
LTO
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