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EuGH stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

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Redaktion anwaltvergleich.de Stand: 9. Juli 2026 2 Min. Lesezeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem Verfahren zu einem Streaming-Anbieter mit dem Widerrufsrecht von Verbrauchern befasst. Nach der Entscheidung bleibt das Widerrufsrecht bei entsprechenden Abonnements grundsätzlich bestehen. Wer den Vertrag widerruft, kann jedoch für die bereits in Anspruch genommene Leistung zur Zahlung verpflichtet sein.

Hintergrund solcher Verfahren ist das Verbraucherschutzrecht im Bereich digitaler Dienste. Bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, steht Verbrauchern in der Regel ein Widerrufsrecht zu, mit dem sie sich innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen wieder vom Vertrag lösen können.

Die Entscheidung betrifft die Frage, wie dieses Widerrufsrecht bei laufend genutzten digitalen Diensten wirkt. Der EuGH verdeutlicht damit, dass ein Widerruf möglich bleibt, die bereits erbrachte und genutzte Leistung aber nicht vollständig kostenfrei entfällt. Für die tatsächlich in Anspruch genommene Nutzung kann ein anteiliger Betrag zu leisten sein.

Solche Verfahren wirken sich häufig über den Einzelfall hinaus aus, weil sie die Auslegung des europäischen Verbraucherrechts betreffen und damit für vergleichbare Vertragsgestaltungen Bedeutung haben können.

Was bedeutet das für Sie?

Verbraucherinnen und Verbraucher können bei im Fernabsatz geschlossenen Abonnements grundsätzlich ein Widerrufsrecht haben. Ein wirksamer Widerruf führt in der Regel zur Rückabwicklung des Vertrags, kann aber eine anteilige Zahlungspflicht für bereits genutzte Leistungen nach sich ziehen. Ob und in welchem Umfang ein Widerruf im konkreten Fall in Betracht kommt und welche Kosten dabei entstehen können, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls empfiehlt sich anwaltliche Beratung.

Quelle
LTO
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