In der Europäischen Union sollen KI-Anwendungen, die gezielt zum missbräuchlichen Erstellen sexualisierter Deepfakes dienen, künftig verboten werden. Nach dem Europäischen Parlament hat nun auch der Rat der Mitgliedstaaten zugestimmt. Die Regelung soll ab Dezember 2026 gelten.
Unter Deepfakes versteht man mit KI erzeugte oder veränderte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die täuschend echt wirken. Werden solche Inhalte ohne Einwilligung der abgebildeten Personen in einen sexualisierten Kontext gestellt, kann dies erhebliche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht und die Würde der Betroffenen bedeuten.
Das Verbot richtet sich gegen Anwendungen, deren Zweck im missbräuchlichen Erstellen solcher Darstellungen liegt. Mit der Zustimmung von Parlament und Rat ist der Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene weitgehend abgeschlossen, sodass die Vorgaben anschließend in den Mitgliedstaaten zu beachten sind.
Die Regelung reiht sich in die Bemühungen der EU ein, den Einsatz künstlicher Intelligenz an grundrechtliche Maßstäbe zu binden und besonders missbrauchsanfällige Anwendungsfelder einzugrenzen.
Was bedeutet das für Sie?
Betroffene, deren Persönlichkeitsrechte durch manipulierte Inhalte verletzt werden, können in der Regel bereits nach geltendem Recht zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Beseitigung oder Schadensersatz geltend machen; je nach Sachverhalt kommen auch strafrechtliche Aspekte in Betracht. Neue europäische Vorgaben könnten den Schutz künftig zusätzlich stärken, indem bestimmte Anwendungen untersagt werden. Ob und welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab. Für die Prüfung des Einzelfalls empfiehlt sich anwaltliche Beratung.