Die Europäische Kommission hat gegen Google Geldbußen wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) verhängt. Hintergrund ist der Vorwurf, das Unternehmen habe bei Suchanfragen eigene Dienste gegenüber Angeboten von Wettbewerbern bevorzugt behandelt.
Der Digital Markets Act ist ein europäisches Regelwerk, das besonders marktmächtige Digitalunternehmen, sogenannte Torwächter (Gatekeeper), zu einem fairen Umgang mit anderen Marktteilnehmern verpflichtet. Ziel ist es, den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu stärken und die Auswahlmöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer zu erweitern.
Nach Einschätzung der Kommission sollen bei Suchanfragen zu Themen wie Sportereignissen, Hotels oder Reiserouten vorrangig eigene Angebote des Unternehmens angezeigt worden sein. Eine solche Selbstbevorzugung kann nach den Vorgaben des DMA unzulässig sein, wenn dadurch konkurrierende Dienste benachteiligt werden.
Verfahren dieser Art können erhebliche wirtschaftliche und politische Auswirkungen haben. Betroffene Unternehmen haben in der Regel die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Kommission gerichtlich vorzugehen, sodass der weitere Verlauf noch offen sein kann.
Was bedeutet das für Sie?
Der Digital Markets Act soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz und Auswahl bei digitalen Diensten verschaffen. Für Nutzer kann dies bedeuten, dass die Anzeige von Suchergebnissen künftig weniger stark von eigenen Angeboten der Plattformbetreiber geprägt sein könnte. Unternehmen, die auf digitalen Plattformen tätig sind, sollten die Entwicklung der DMA-Durchsetzung im Blick behalten, da sich daraus Rechte und Pflichten ergeben können. Ob im Einzelfall Ansprüche oder rechtliche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich nur nach individueller Prüfung beurteilen. Für konkrete Fragen empfiehlt sich die Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für IT- und Wettbewerbsrecht.