Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist in Kraft getreten und verändert die Asylverfahren in der gesamten EU grundlegend. Ziel der nach jahrelangem politischem Streit beschlossenen Reform ist es, die Staaten an den EU-Außengrenzen zu entlasten und Verfahren erheblich zu beschleunigen.
Worum ging es?
Die Reform reagiert auf langjährige Auseinandersetzungen über die Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der EU und die Belastung der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen. Sie soll einheitliche Standards schaffen und die Bearbeitung von Asylanträgen vereinheitlichen.
Im Zentrum stehen verbindliche Verfahrensregeln, die in allen Mitgliedstaaten gelten. Begleitend sollen die in Deutschland eingeführten Grenzkontrollen parallel fortgesetzt werden.
Was ändert sich?
Kernstück der Neuregelung sind verpflichtende Grenzverfahren, in denen Schutzsuchende unter haftähnlichen Bedingungen in Aufnahmeeinrichtungen an den Außengrenzen untergebracht werden können, bis über ihren Antrag entschieden ist. Vorgesehen ist zudem eine umfangreiche Erfassung biometrischer Daten, die künftig bereits bei Kindern ab sechs Jahren erfolgt.
Über einen sogenannten Solidaritätsmechanismus sollen sich Mitgliedstaaten entweder an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen oder Ausgleichszahlungen leisten. Beschleunigte Verfahren verkürzen die Fristen zur Geltendmachung von Rechten, und der Zugang zu Rechtsschutz an den Außengrenzen ist umstritten. Kritiker bemängeln, dass die menschenrechtlichen Standards unter Druck geraten könnten.
Was bedeutet das für Sie?
Betroffen sind insbesondere Schutzsuchende und ihre Familienangehörigen, die ein Asylverfahren in der EU durchlaufen. Wegen der beschleunigten Verfahren können Fristen zur Geltendmachung von Rechten und zur Einlegung von Rechtsmitteln deutlich kürzer ausfallen als bisher. In der Regel ist es ratsam, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um Fristen zu wahren und Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen rechtzeitig einzulegen.
Spezialisierte Anwältinnen und Anwälte im Asyl- und Migrationsrecht können die individuellen Erfolgsaussichten im neuen Verfahrensrahmen einschätzen. Eine Einschätzung des konkreten Einzelfalls ersetzt dieser Beitrag nicht.
Häufige Fragen
Was sind die verpflichtenden Grenzverfahren?
In den Grenzverfahren können Schutzsuchende unter haftähnlichen Bedingungen in Aufnahmeeinrichtungen an den Außengrenzen untergebracht werden, bis über ihren Antrag entschieden ist. Diese Verfahren sind häufig beschleunigt, wodurch sich die Fristen zur Geltendmachung von Rechten verkürzen können. Der Zugang zu Rechtsschutz an den Außengrenzen ist umstritten.
Werden auch von Kindern biometrische Daten erfasst?
Die Reform sieht eine umfangreiche Erfassung biometrischer Daten vor. Diese erfolgt künftig bereits bei Kindern ab sechs Jahren. Kritiker sehen darin eine mögliche Belastung für die menschenrechtlichen Standards. Eltern und Angehörige sollten sich über die konkreten Abläufe im jeweiligen Verfahren informieren.
Was ist der Solidaritätsmechanismus?
Über den Solidaritätsmechanismus sollen sich die Mitgliedstaaten entweder an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen oder stattdessen Ausgleichszahlungen leisten. Damit soll die Belastung der Staaten an den EU-Außengrenzen verringert werden. Die praktische Umsetzung kann sich je nach Mitgliedstaat unterscheiden.