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BGH: Freispruch einer Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung

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Redaktion anwaltvergleich.de Stand: 10. August 2026 2 Min. Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat eine frühere Proberichterin aus Thüringen vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Hintergrund war eine Entscheidung, mit der ihrem Vater während der Corona-Pandemie der Zugang zu einer Palliativpatientin in einem Pflegeheim ermöglicht wurde.

Rechtsbeugung ist ein Sonderdelikt: Strafbar handeln kann nur, wer als Richterin, Richter, Amtsträger oder Schiedsperson bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache das Recht beugt. Die Vorschrift schützt die Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz und damit das Vertrauen in eine unabhängige Justiz.

Die Anforderungen an eine Verurteilung sind nach der ständigen Rechtsprechung hoch. Nicht jede fehlerhafte oder später aufgehobene Entscheidung erfüllt den Tatbestand; verlangt wird regelmäßig ein elementarer, bewusster Verstoß gegen Recht und Gesetz. Damit soll verhindert werden, dass die richterliche Unabhängigkeit über das Strafrecht mittelbar eingeschränkt wird.

Gerade in der Pandemie mussten Gerichte in kurzer Zeit über Grundrechtseingriffe entscheiden, etwa über Kontakt- und Besuchsbeschränkungen in Pflegeeinrichtungen. Die rechtlichen Maßstäbe waren dabei vielfach noch nicht geklärt, was die Bewertung späterer Entscheidungen erschwert.

Was bedeutet das für Sie?

Für Rechtsuchende zeigt der Fall, dass eine als falsch empfundene gerichtliche Entscheidung in der Regel nicht mit einer Strafanzeige, sondern über die vorgesehenen Rechtsmittel angegriffen wird. Anträge auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit können in Betracht kommen, wenn Umstände auf eine mögliche Nähe zwischen Gericht und Beteiligten hindeuten. Ob im Einzelfall ein Rechtsmittel, eine dienstaufsichtsrechtliche Beschwerde oder ein strafrechtliches Vorgehen sinnvoll erscheint, hängt von der konkreten Verfahrenslage ab. Eine anwaltliche Beratung kann die Erfolgsaussichten und die einzuhaltenden Fristen klären.

Quelle
LTO
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