Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Ehe, Partnerschaft und Familie. In einer wirtschaftlich starken Großstadt wie Frankfurt am Main – Sitz zahlreicher internationaler Konzerne, der EZB und der Deutschen Börse – treffen häufig komplexe Vermögensverhältnisse auf binationale Ehen. Das macht familienrechtliche Mandate hier oft anspruchsvoller als in kleineren Städten Hessens.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht begleitet Mandantinnen und Mandanten bei Scheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie bei der Vermögensauseinandersetzung. Maßgeblich ist § 1353 BGB, der die eheliche Lebensgemeinschaft definiert, sowie § 1564 BGB, wonach eine Ehe nur durch gerichtliches Urteil – in Frankfurt durch das Amtsgericht Frankfurt am Main als Familiengericht – geschieden werden kann.
Typische Anliegen in Frankfurt betreffen:
- Scheidung mit internationalem Bezug, etwa bei Beschäftigten von EZB oder Konsulaten
- Unterhaltsstreitigkeiten mit hohen Einkommen aus dem Bankensektor
- Sorgerechtsfragen bei beruflich bedingten Umzügen ins Rhein-Main-Umland
- Zugewinnausgleich bei Immobilieneigentum in Stadtteilen wie Sachsenhausen oder Nordend
- Ehevertragsgestaltung vor oder während der Ehe
- Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersversorgung großer Frankfurter Arbeitgeber
Wer in Frankfurt eine geeignete Kanzlei sucht, findet über Anwalt in Frankfurt am Main einen Einstieg in die örtliche Anwaltslandschaft.
Voraussetzungen einer Scheidung in Frankfurt am Main: Trennungsjahr und Fristen
Eine Scheidung setzt nach § 1565 BGB voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder nach drei Jahren Trennung auch ohne Zustimmung. § 1564 BGB stellt klar: Geschieden wird ausschließlich durch richterlichen Beschluss – in Frankfurt durch das Amtsgericht Frankfurt am Main, Abteilung für Familiensachen.
Das Trennungsjahr beginnt mit der räumlichen und wirtschaftlichen Trennung, die auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ist – ein wichtiger Punkt angesichts des angespannten Frankfurter Mietmarkts, auf dem ein schneller Auszug oft nicht realisierbar ist. Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt sorgfältig.
Wichtige Fristen im Überblick:
- Ein Jahr Trennungszeit als Regelvoraussetzung der einvernehmlichen Scheidung
- Drei Jahre Trennung bei streitiger Scheidung ohne Zustimmung der anderen Seite
- Drei-Wochen-Frist zur Stellungnahme nach Zustellung des Scheidungsantrags
- Sechs Monate Härtefallregelung nach § 1565 Abs. 2 BGB in Ausnahmefällen
- Beschwerdefrist von einem Monat gegen Beschlüsse des Familiengerichts
- Versorgungsausgleich für Ehezeiten ab Heirat bis Zustellung des Scheidungsantrags
Mit dem folgenden Rechner können Sie das Ende Ihres Trennungsjahres bestimmen:
Beachten Sie: Ein verfrüht eingereichter Antrag wird vom Amtsgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen, was Mehrkosten verursacht. Eine anwaltliche Prüfung des Trennungszeitpunkts vor Antragstellung ist daher sinnvoll.
Checkliste Scheidung: Diese Unterlagen brauchen Sie
Wer die Scheidung einreicht, sollte diese Unterlagen bereithalten. Vollständige Angaben beschleunigen das Verfahren am Familiengericht.
Checkliste Erstgespräch mit der Anwältin oder dem Anwalt
Mit guter Vorbereitung holen Sie aus dem ersten Beratungsgespräch das Meiste heraus.
Checkliste Trennung: Die ersten Schritte
In der Trennungsphase sollten Sie einige Punkte frühzeitig regeln, um spätere Nachteile zu vermeiden.
So finden Sie die passende Kanzlei für Familienrecht in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main verfügt über eine der dichtesten Anwaltslandschaften Deutschlands. Allein im Stadtgebiet sind mehrere tausend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, viele davon konzentriert rund um das Gerichtsviertel an der Konrad-Adenauer-Straße. Für Mandantinnen und Mandanten ist die Auswahl deshalb keine Frage der Verfügbarkeit, sondern der passenden Spezialisierung.
Auf anwaltvergleich.de können Sie Kanzleien nach Stadtteil – etwa Innenstadt, Westend, Bornheim oder Sachsenhausen – sowie nach Schwerpunkt filtern und Bewertungen einsehen. Hilfreich sind außerdem der Ratgeber-Bereich mit Hintergrundinformationen und die direkte Kontaktaufnahme über das Profil.
Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:
- Fachanwaltstitel für Familienrecht laut § 5 FAO
- Erfahrung mit dem Amtsgericht Frankfurt am Main und örtlicher Spruchpraxis
- Spezialisierung auf internationale Sachverhalte bei binationalen Ehen
- Klare Aufklärung über Vergütung nach RVG oder Honorarvereinbarung
- Erreichbarkeit der Kanzlei mit S-Bahn oder Straßenbahn
- Erfahrung mit Mediation als Alternative zum streitigen Verfahren
Eine Erstberatung kostet nach § 34 RVG maximal 190 Euro netto und dient der Einschätzung Ihrer Lage.
Zugewinn- und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung in Frankfurt am Main
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen. Gerade in Frankfurt, wo Immobilienwerte in Stadtteilen wie Nordend oder Westend seit Jahren stark gestiegen sind, kann der Zugewinnausgleich erhebliche Summen erreichen. Maßgeblich sind die §§ 1373 ff. BGB.
Der Versorgungsausgleich ist nach dem Versorgungsausgleichsgesetz Standardverfahren in jeder Scheidung. Erworbene Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt. Besonders relevant ist das für Beschäftigte in Frankfurter Banken, der EZB oder bei der Deutschen Bahn, die häufig zusätzliche betriebliche Altersversorgungen aufgebaut haben. Das Amtsgericht Frankfurt am Main holt hierzu Auskünfte aller Versorgungsträger ein.
Nicht in den Zugewinn fallen Erbschaften und Schenkungen, soweit kein Wertzuwachs während der Ehe entstand. Auch ein Unternehmen, das einer Partei vor der Ehe gehörte, bleibt im Stamm geschützt – allerdings nicht dessen Wertsteigerung.
Mit folgendem Tool können Sie eine grobe Schätzung der Verfahrenskosten vornehmen:
Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine frühzeitige Bewertung, etwa durch ein Verkehrswertgutachten für Immobilien. Streitige Zugewinnverfahren können vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Beschwerdeinstanz fortgeführt werden.
Ehevertrag in Frankfurt am Main: Wann sich eine Regelung lohnt
Ein Ehevertrag ist nicht nur etwas für Vermögende. Gerade in Frankfurt, wo viele Paare aus verschiedenen Ländern leben oder eines der Partner ein Unternehmen führt, schafft er Klarheit. § 1408 BGB erlaubt es, Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt vertraglich zu regeln. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden; in Frankfurt gibt es zahlreiche Notariate, etwa rund um den Opernplatz.
Sinnvoll ist ein Ehevertrag insbesondere bei:
- Unternehmerischer Tätigkeit einer Partei
- Erheblichem Vermögensgefälle bei Eheschließung
- Internationalen Ehen mit unterschiedlichem Heimatrecht
- Großer Altersdifferenz zwischen den Partnern
- Selbstständigkeit mit schwankendem Einkommen
Wichtig: Eheverträge unterliegen der richterlichen Inhaltskontrolle. Ein Vertrag, der eine Partei einseitig benachteiligt, kann nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in mehreren Entscheidungen Klauseln zum vollständigen Verzicht auf Versorgungsausgleich beanstandet, wenn ein Ehegatte zugunsten der Kinderbetreuung auf Erwerbstätigkeit verzichtet hat. Eine fachanwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung ist daher empfehlenswert.
Kosten und Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht in Frankfurt am Main
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich nach § 43 FamGKG am dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten bemisst. Hinzu kommen Werte für Versorgungsausgleich und etwaige Folgesachen. In Frankfurt liegen die Einkommen statistisch über dem Bundesdurchschnitt, was zu höheren Verfahrenswerten führt. Gerichts- und Anwaltsgebühren ergeben sich aus FamGKG und RVG.
Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat nach §§ 76 ff. FamFG Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Diese wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragt; einzureichen sind Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sowie Belege zu Einkommen, Miete und Unterhaltspflichten. Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Kosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Unterhaltsansprüche regeln § 1569 BGB (nachehelicher Unterhalt) und § 1606 BGB (Verwandtenunterhalt). Der Kindesunterhalt wird in der Praxis nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Das Sorgerecht steht nach § 1626 BGB grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu, auch nach der Trennung.
Hinweis: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.