Familienrecht Frankfurt am Main

Familienrecht in Frankfurt am Main: Anwältin oder Anwalt für Scheidung und Unterhalt

Mit rund 650.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Frankfurt am Main die größte Stadt Hessens und ein juristischer Schwerpunkt zwischen Bankenviertel, Westend und Bornheim.

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Familienrecht Frankfurt am Main
Redaktion anwaltvergleich.de 7 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 09.06.2026

Mit rund 650.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Frankfurt am Main die größte Stadt Hessens und ein juristischer Schwerpunkt zwischen Bankenviertel, Westend und Bornheim. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht werden hier zentral am Amtsgericht Frankfurt am Main verhandelt, das mit seiner Familienabteilung eines der am stärksten frequentierten Familiengerichte in Hessen ist. Für Berufungsverfahren ist anschließend das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig.

Wer in einer Trennungssituation steckt, braucht klare Antworten zu Trennungsjahr, Versorgungsausgleich und Kindesunterhalt. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main kennt nicht nur die einschlägigen Vorschriften des BGB, sondern auch die Spruchpraxis der hiesigen Familienrichterinnen und Familienrichter sowie die regionalen Besonderheiten, etwa hohe Lebenshaltungskosten im Rhein-Main-Gebiet, die sich auf Unterhaltsberechnungen auswirken.

Diese Seite gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Ehevertrag in Frankfurt – mit konkreten Hinweisen zu Fristen, Kosten und dem passenden Vorgehen.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Wichtige Gesetze
§ 1353 BGB, § 1564 BGB, § 1569 BGB, § 1606 BGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert

Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen innerhalb von Ehe, Partnerschaft und Familie. In einer wirtschaftlich starken Großstadt wie Frankfurt am Main – Sitz zahlreicher internationaler Konzerne, der EZB und der Deutschen Börse – treffen häufig komplexe Vermögensverhältnisse auf binationale Ehen. Das macht familienrechtliche Mandate hier oft anspruchsvoller als in kleineren Städten Hessens.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht begleitet Mandantinnen und Mandanten bei Scheidung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie bei der Vermögensauseinandersetzung. Maßgeblich ist § 1353 BGB, der die eheliche Lebensgemeinschaft definiert, sowie § 1564 BGB, wonach eine Ehe nur durch gerichtliches Urteil – in Frankfurt durch das Amtsgericht Frankfurt am Main als Familiengericht – geschieden werden kann.

Typische Anliegen in Frankfurt betreffen:

  • Scheidung mit internationalem Bezug, etwa bei Beschäftigten von EZB oder Konsulaten
  • Unterhaltsstreitigkeiten mit hohen Einkommen aus dem Bankensektor
  • Sorgerechtsfragen bei beruflich bedingten Umzügen ins Rhein-Main-Umland
  • Zugewinnausgleich bei Immobilieneigentum in Stadtteilen wie Sachsenhausen oder Nordend
  • Ehevertragsgestaltung vor oder während der Ehe
  • Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersversorgung großer Frankfurter Arbeitgeber

Wer in Frankfurt eine geeignete Kanzlei sucht, findet über Anwalt in Frankfurt am Main einen Einstieg in die örtliche Anwaltslandschaft.

Voraussetzungen einer Scheidung in Frankfurt am Main: Trennungsjahr und Fristen

Eine Scheidung setzt nach § 1565 BGB voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder nach drei Jahren Trennung auch ohne Zustimmung. § 1564 BGB stellt klar: Geschieden wird ausschließlich durch richterlichen Beschluss – in Frankfurt durch das Amtsgericht Frankfurt am Main, Abteilung für Familiensachen.

Das Trennungsjahr beginnt mit der räumlichen und wirtschaftlichen Trennung, die auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ist – ein wichtiger Punkt angesichts des angespannten Frankfurter Mietmarkts, auf dem ein schneller Auszug oft nicht realisierbar ist. Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt sorgfältig.

Wichtige Fristen im Überblick:

  • Ein Jahr Trennungszeit als Regelvoraussetzung der einvernehmlichen Scheidung
  • Drei Jahre Trennung bei streitiger Scheidung ohne Zustimmung der anderen Seite
  • Drei-Wochen-Frist zur Stellungnahme nach Zustellung des Scheidungsantrags
  • Sechs Monate Härtefallregelung nach § 1565 Abs. 2 BGB in Ausnahmefällen
  • Beschwerdefrist von einem Monat gegen Beschlüsse des Familiengerichts
  • Versorgungsausgleich für Ehezeiten ab Heirat bis Zustellung des Scheidungsantrags

Mit dem folgenden Rechner können Sie das Ende Ihres Trennungsjahres bestimmen:

Tage-Rechner Berechnen Sie z. B. das Ende des Trennungsjahres oder den Ablauf einer Frist.

Beachten Sie: Ein verfrüht eingereichter Antrag wird vom Amtsgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen, was Mehrkosten verursacht. Eine anwaltliche Prüfung des Trennungszeitpunkts vor Antragstellung ist daher sinnvoll.

Checkliste Scheidung: Diese Unterlagen brauchen Sie

Wer die Scheidung einreicht, sollte diese Unterlagen bereithalten. Vollständige Angaben beschleunigen das Verfahren am Familiengericht.

Checkliste Erstgespräch mit der Anwältin oder dem Anwalt

Mit guter Vorbereitung holen Sie aus dem ersten Beratungsgespräch das Meiste heraus.

Checkliste Trennung: Die ersten Schritte

In der Trennungsphase sollten Sie einige Punkte frühzeitig regeln, um spätere Nachteile zu vermeiden.

So finden Sie die passende Kanzlei für Familienrecht in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main verfügt über eine der dichtesten Anwaltslandschaften Deutschlands. Allein im Stadtgebiet sind mehrere tausend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, viele davon konzentriert rund um das Gerichtsviertel an der Konrad-Adenauer-Straße. Für Mandantinnen und Mandanten ist die Auswahl deshalb keine Frage der Verfügbarkeit, sondern der passenden Spezialisierung.

Auf anwaltvergleich.de können Sie Kanzleien nach Stadtteil – etwa Innenstadt, Westend, Bornheim oder Sachsenhausen – sowie nach Schwerpunkt filtern und Bewertungen einsehen. Hilfreich sind außerdem der Ratgeber-Bereich mit Hintergrundinformationen und die direkte Kontaktaufnahme über das Profil.

Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:

  • Fachanwaltstitel für Familienrecht laut § 5 FAO
  • Erfahrung mit dem Amtsgericht Frankfurt am Main und örtlicher Spruchpraxis
  • Spezialisierung auf internationale Sachverhalte bei binationalen Ehen
  • Klare Aufklärung über Vergütung nach RVG oder Honorarvereinbarung
  • Erreichbarkeit der Kanzlei mit S-Bahn oder Straßenbahn
  • Erfahrung mit Mediation als Alternative zum streitigen Verfahren

Eine Erstberatung kostet nach § 34 RVG maximal 190 Euro netto und dient der Einschätzung Ihrer Lage.

Zugewinn- und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung in Frankfurt am Main

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen. Gerade in Frankfurt, wo Immobilienwerte in Stadtteilen wie Nordend oder Westend seit Jahren stark gestiegen sind, kann der Zugewinnausgleich erhebliche Summen erreichen. Maßgeblich sind die §§ 1373 ff. BGB.

Der Versorgungsausgleich ist nach dem Versorgungsausgleichsgesetz Standardverfahren in jeder Scheidung. Erworbene Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt. Besonders relevant ist das für Beschäftigte in Frankfurter Banken, der EZB oder bei der Deutschen Bahn, die häufig zusätzliche betriebliche Altersversorgungen aufgebaut haben. Das Amtsgericht Frankfurt am Main holt hierzu Auskünfte aller Versorgungsträger ein.

Nicht in den Zugewinn fallen Erbschaften und Schenkungen, soweit kein Wertzuwachs während der Ehe entstand. Auch ein Unternehmen, das einer Partei vor der Ehe gehörte, bleibt im Stamm geschützt – allerdings nicht dessen Wertsteigerung.

Mit folgendem Tool können Sie eine grobe Schätzung der Verfahrenskosten vornehmen:

Prozesskosten-Rechner Schaetzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert (RVG/GKG).

Bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine frühzeitige Bewertung, etwa durch ein Verkehrswertgutachten für Immobilien. Streitige Zugewinnverfahren können vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main als Beschwerdeinstanz fortgeführt werden.

Ehevertrag in Frankfurt am Main: Wann sich eine Regelung lohnt

Ein Ehevertrag ist nicht nur etwas für Vermögende. Gerade in Frankfurt, wo viele Paare aus verschiedenen Ländern leben oder eines der Partner ein Unternehmen führt, schafft er Klarheit. § 1408 BGB erlaubt es, Güterstand, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt vertraglich zu regeln. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden; in Frankfurt gibt es zahlreiche Notariate, etwa rund um den Opernplatz.

Sinnvoll ist ein Ehevertrag insbesondere bei:

  • Unternehmerischer Tätigkeit einer Partei
  • Erheblichem Vermögensgefälle bei Eheschließung
  • Internationalen Ehen mit unterschiedlichem Heimatrecht
  • Großer Altersdifferenz zwischen den Partnern
  • Selbstständigkeit mit schwankendem Einkommen

Wichtig: Eheverträge unterliegen der richterlichen Inhaltskontrolle. Ein Vertrag, der eine Partei einseitig benachteiligt, kann nach § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in mehreren Entscheidungen Klauseln zum vollständigen Verzicht auf Versorgungsausgleich beanstandet, wenn ein Ehegatte zugunsten der Kinderbetreuung auf Erwerbstätigkeit verzichtet hat. Eine fachanwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung ist daher empfehlenswert.

Kosten und Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht in Frankfurt am Main

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich nach § 43 FamGKG am dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten bemisst. Hinzu kommen Werte für Versorgungsausgleich und etwaige Folgesachen. In Frankfurt liegen die Einkommen statistisch über dem Bundesdurchschnitt, was zu höheren Verfahrenswerten führt. Gerichts- und Anwaltsgebühren ergeben sich aus FamGKG und RVG.

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat nach §§ 76 ff. FamFG Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Diese wird beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragt; einzureichen sind Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sowie Belege zu Einkommen, Miete und Unterhaltspflichten. Bei Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Kosten ganz oder gegen Ratenzahlung.

Unterhaltsansprüche regeln § 1569 BGB (nachehelicher Unterhalt) und § 1606 BGB (Verwandtenunterhalt). Der Kindesunterhalt wird in der Praxis nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Das Sorgerecht steht nach § 1626 BGB grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu, auch nach der Trennung.

Hinweis: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 09.06.2026

Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltsgebühren zusammen und richten sich nach dem Verfahrenswert. Dieser ergibt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzüglich eines Werts für den Versorgungsausgleich. Da Einkommen in Frankfurt am Main statistisch über dem Bundesdurchschnitt liegen, sind Verfahrenswerte oft höher als anderswo in Hessen. Bei einem mittleren Einkommen ist mit Gesamtkosten im niedrigen vierstelligen Bereich zu rechnen. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG in Betracht, die das <strong>Amtsgericht Frankfurt am Main</strong> bewilligen kann.

Der Scheidungsantrag kann nach Ablauf des Trennungsjahres beim <strong>Amtsgericht Frankfurt am Main</strong> eingereicht werden. § 1565 BGB vermutet das Scheitern der Ehe, wenn beide Ehegatten ein Jahr getrennt leben und der Scheidung zustimmen. Bei streitiger Scheidung ohne Zustimmung sind drei Jahre Trennung erforderlich. Die Trennung kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen, was angesichts des angespannten Frankfurter Wohnungsmarkts häufig vorkommt. Ein verfrüht gestellter Antrag wird zurückgewiesen und verursacht zusätzliche Kosten.

Zuständig ist das <strong>Amtsgericht Frankfurt am Main</strong> mit seiner Abteilung für Familiensachen. Es bearbeitet Scheidungen, Unterhalts-, Sorgerechts- und Umgangsverfahren sowie Anträge auf Gewaltschutz für das gesamte Stadtgebiet. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist nach § 122 FamFG in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt der gemeinsamen Kinder oder zuletzt der Ehegatten. Gegen Beschlüsse des Amtsgerichts ist die Beschwerde zum <strong>Oberlandesgericht Frankfurt am Main</strong> möglich. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat ab Zustellung.

Ja. Nach § 114 FamFG besteht im Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Wer den Scheidungsantrag stellt, muss durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten sein. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht es aus, wenn nur die antragstellende Person anwaltlich vertreten ist; die andere Seite kann der Scheidung ohne eigene Vertretung zustimmen, darf dann jedoch keine eigenen Anträge stellen. Bei Streit über Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn ist für beide Seiten eine eigene anwaltliche Vertretung vor dem <strong>Amtsgericht Frankfurt am Main</strong> sinnvoll.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach §§ 1601 ff. BGB. In der Praxis wird er anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, die auch das <strong>Amtsgericht Frankfurt am Main</strong> regelmäßig anwendet. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Der Mindestunterhalt ist gesetzlich festgeschrieben. Zu beachten ist § 1606 BGB: Der betreuende Elternteil leistet seinen Unterhaltsbeitrag durch die Betreuung, der andere zahlt Barunterhalt. Sonderbedarf etwa für Klassenfahrten oder Zahnspangen kann zusätzlich geltend gemacht werden.

Nach § 1626 BGB steht das Sorgerecht grundsätzlich beiden Elternteilen gemeinsam zu – auch nach Trennung oder Scheidung. Eine Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil erfolgt nur auf Antrag und nur, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB). Das <strong>Amtsgericht Frankfurt am Main</strong> entscheidet hierüber unter Einbeziehung des Jugendamts und ab einem bestimmten Alter auch des Kindes selbst. In der Praxis bleibt es meist bei der gemeinsamen Sorge; geregelt wird vorrangig der Lebensmittelpunkt und das Umgangsrecht.

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