Familienrecht Dresden

Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Dresden: Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht

Familiäre Konflikte berühren das Privatleben und die wirtschaftliche Existenz zugleich.

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Familienrecht Dresden
Redaktion anwaltvergleich.de 8 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 09.06.2026

Familiäre Konflikte berühren das Privatleben und die wirtschaftliche Existenz zugleich. In der sächsischen Landeshauptstadt Dresden mit rund 566.222 Einwohnerinnen und Einwohnern werden familienrechtliche Verfahren beim Amtsgericht Dresden als Familiengericht verhandelt, Beschwerden landen beim Oberlandesgericht Dresden. Wer eine Scheidung einreichen, Unterhalt geltend machen oder das Sorgerecht klären möchte, sollte frühzeitig eine fachkundige Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht einschalten.

Diese Seite erklärt, welche Schritte vor einer Scheidung in Dresden notwendig sind, wie sich Kindes- und Ehegattenunterhalt nach § 1606 BGB und der Düsseldorfer Tabelle berechnen lassen und welche Rolle das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626 BGB spielt. Zusätzlich gehen wir auf den Zugewinn- und Versorgungsausgleich ein, die im Verbund mit der Scheidung beim Familiengericht des Amtsgerichts Dresden (Roßbachstraße 6, 01069 Dresden) verhandelt werden.

Über Anwalt in Dresden können Ratsuchende Kanzleien aus den Stadtteilen Altstadt, Neustadt, Blasewitz oder Pieschen nach Schwerpunkt vergleichen und Erstkontakt aufnehmen.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Dresden, Oberlandesgericht Dresden
Wichtige Gesetze
§ 1353 BGB, § 1564 BGB, § 1569 BGB, § 1606 BGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert

Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Dresden: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Das Familienrecht umfasst in Dresden eine breite Palette an Lebenssachverhalten: vom Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB über die Scheidung nach § 1564 BGB bis hin zu Fragen der elterlichen Sorge. Anders als beim Mietrecht oder Verkehrsrecht herrscht im Familiengericht Anwaltszwang: Wer in Dresden geschieden werden möchte, benötigt nach § 114 FamFG zwingend eine anwaltliche Vertretung. Das zuständige Amtsgericht Dresden ist als Familiengericht für sämtliche Verfahren der Landeshauptstadt und angrenzender Gemeinden des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig.

Eine spezialisierte Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht hat nach § 5 FAO mindestens 120 Fälle bearbeitet und einen Fachanwaltslehrgang absolviert. Im Landgerichtsbezirk Dresden sind zahlreiche Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht zugelassen; eine aktuelle Übersicht führt das amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (bea-brak) sowie die Rechtsanwaltskammer Sachsen. Sie vertreten Mandantinnen und Mandanten bei Eheauflösungen, Sorgerechtskonflikten, Adoptionen sowie bei der Aufteilung von Vermögen, das während der Ehe in Stadtteilen wie Striesen oder Loschwitz erworben wurde.

Typische Mandate reichen vom einvernehmlichen Scheidungsantrag bis hin zu hochstreitigen Sorgerechtsverfahren. Auch nichteheliche Lebensgemeinschaften, Patchwork-Konstellationen und Auslandsbezüge – etwa durch die tschechische Grenznähe – spielen in Dresdner Kanzleien eine wachsende Rolle.

Voraussetzungen einer Scheidung in Dresden: Trennungsjahr und Fristen

Voraussetzung jeder Scheidung in Sachsen ist das Scheitern der Ehe nach § 1565 BGB. Der Gesetzgeber vermutet das Scheitern, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen. Das Trennungsjahr kann auch innerhalb derselben Wohnung verbracht werden, was insbesondere im angespannten Dresdner Wohnungsmarkt – etwa in beliebten Vierteln wie der Äußeren Neustadt – relevant ist. Eheleute müssen dann "von Tisch und Bett" getrennt leben, also keine gemeinsame Haushaltsführung mehr praktizieren.

Der Scheidungsantrag wird beim Amtsgericht Dresden – Familiengericht eingereicht. Nach Anhängigkeit setzt das Gericht einen Termin an; zwischen Antragstellung und Anhörung müssen nach § 133 FamFG mindestens drei Monate liegen. Wird dem Beschluss nicht widersprochen, wird die Scheidung rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von einem Monat Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden eingelegt werden.

Mit dem Tag der Trennung beginnen zentrale Fristen zu laufen: Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB, die Berechnung des Zugewinns nach § 1378 BGB und die Drei-Jahres-Frist für die Streitwertbemessung. Eine genaue Dokumentation des Trennungstages ist daher wichtig.

Tage-Rechner Berechnen Sie z. B. das Ende des Trennungsjahres oder den Ablauf einer Frist.

Checkliste Scheidung: Diese Unterlagen brauchen Sie

Wer die Scheidung einreicht, sollte diese Unterlagen bereithalten. Vollständige Angaben beschleunigen das Verfahren am Familiengericht.

Checkliste Erstgespräch mit der Anwältin oder dem Anwalt

Mit guter Vorbereitung holen Sie aus dem ersten Beratungsgespräch das Meiste heraus.

Checkliste Trennung: Die ersten Schritte

In der Trennungsphase sollten Sie einige Punkte frühzeitig regeln, um spätere Nachteile zu vermeiden.

So finden Sie die passende Kanzlei für Familienrecht in Dresden

Bei der Suche nach einer geeigneten Vertretung lohnt sich der Blick auf den Tätigkeitsschwerpunkt, die örtliche Nähe zum Amtsgericht Dresden und die Kommunikationsweise. Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien aus Dresden nach Rechtsgebiet, Stadtteil und Bewertungen filtern. Ein Termin in einer Kanzlei in der Königsbrücker Straße oder am Schillerplatz ist häufig binnen weniger Tage möglich.

Für die Erstberatung kann nach § 34 RVG eine Gebühr von bis zu 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer berechnet werden. Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, beim Amtsgericht Dresden einen Beratungshilfeschein nach dem BerHG zu beantragen; die Eigenbeteiligung liegt bei 15 Euro. Für gerichtliche Verfahren kommt Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG in Betracht.

  • Prüfen Sie, ob die Kanzlei den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht führt.
  • Achten Sie auf konkrete Erfahrung mit Verfahren am Amtsgericht Dresden und am Oberlandesgericht Dresden.
  • Klären Sie im Erstgespräch die voraussichtlichen Kosten und die Möglichkeit von Verfahrenskostenhilfe.
  • Fragen Sie nach Erreichbarkeit und Vertretung im Urlaubsfall.
  • Lassen Sie sich erläutern, ob ein einvernehmliches Verfahren möglich ist.
  • Bitten Sie um eine schriftliche Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG.
  • Bringen Sie zur Erstberatung Personenstandsurkunden, Einkommensnachweise und ggf. den Ehevertrag mit.
Prozesskosten-Rechner Schaetzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert (RVG/GKG).

Unterhalt in Dresden: Kindes- und Ehegattenunterhalt richtig einordnen

Der Kindesunterhalt richtet sich nach § 1601 BGB und der bundesweit angewandten Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. In Sachsen, das beim Pro-Kopf-Einkommen leicht unter dem Bundesdurchschnitt liegt, ordnen sich viele Dresdner Familien in die ersten Einkommensgruppen ein. Der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB beträgt seit dem 1. Januar 2026 für Kinder bis fünf Jahre 486 Euro, von sechs bis elf Jahren 558 Euro und ab zwölf Jahren 653 Euro abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Der Ehegattenunterhalt unterteilt sich in Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB und nachehelichen Unterhalt nach § 1569 BGB. Grundsatz ist die Eigenverantwortung: Jeder geschiedene Ehegatte hat selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Unterhaltsansprüche bestehen nur bei besonderen Gründen wie Betreuung gemeinsamer Kinder (§ 1570 BGB), Alter (§ 1571 BGB) oder Krankheit (§ 1572 BGB). Bei der Bemessung orientiert sich das Amtsgericht Dresden an den Süddeutschen Leitlinien und an der Düsseldorfer Tabelle.

Verstößt eine unterhaltspflichtige Person gegen die Auskunftspflicht nach § 1605 BGB, kann sie auf Auskunft verklagt werden. Wer mehr Kinder in seinem Haushalt versorgt, ist nach § 1606 Abs. 3 BGB unter Umständen wegen Barunterhaltsverpflichtungen privilegiert – ein Punkt, der häufig zu Streit führt.

Sorge- und Umgangsrecht in Dresden: Was getrennte Eltern wissen müssen

Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626 BGB bleibt auch nach Trennung und Scheidung der Regelfall. Es umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung des Kindes. Nur bei erheblichen Konflikten kann ein Elternteil die alleinige Sorge nach § 1671 BGB beim Amtsgericht Dresden beantragen. Maßstab ist stets das Kindeswohl; das Gericht zieht regelmäßig das Jugendamt Dresden hinzu, das in der Junghansstraße seinen Sitz hat.

Das Umgangsrecht nach § 1684 BGB steht dem nicht betreuenden Elternteil unabhängig vom Sorgerecht zu. Eltern können den Umgang einvernehmlich regeln; bei Streit entscheidet das Familiengericht. Übliche Umgangsmodelle reichen von einem 14-tägigen Wochenendkontakt bis zum paritätischen Wechselmodell. In Dresden sind insbesondere bei Eltern, die in unterschiedlichen Stadtbezirken wie Cotta und Loschwitz wohnen, längere Wegezeiten zu berücksichtigen.

Vor jeder gerichtlichen Entscheidung sollen Eltern die kostenfreie Beratung freier Träger wie der Caritas Dresden, der Diakonie oder des Kinderschutzbundes wahrnehmen. Auch Mediation, etwa über die Anwaltsmediationsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen, kann eine außergerichtliche Lösung ermöglichen.

  • Vereinbaren Sie verbindliche, möglichst schriftliche Umgangszeiten.
  • Dokumentieren Sie Kommunikation per E-Mail oder Messenger.
  • Schalten Sie das Jugendamt frühzeitig ein, wenn das Gespräch scheitert.
  • Erwägen Sie eine Mediation, bevor Sie das Amtsgericht Dresden anrufen.
  • Beachten Sie die Mitwirkungspflicht des betreuenden Elternteils nach § 1684 Abs. 2 BGB.
  • Berücksichtigen Sie bei Schulwahl und Reisen die Zustimmung des anderen Elternteils.
  • Holen Sie bei medizinischen Eingriffen die Einwilligung beider Sorgeberechtigten ein.

Zugewinn- und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung in Dresden

Wer in Deutschland heiratet, lebt ohne Ehevertrag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Bei der Scheidung wird der während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen. Maßgeblich sind das Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung und das Endvermögen am Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. In Dresden, wo Immobilienpreise in zentralen Lagen wie der Inneren Neustadt oder Striesen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, kann der Zugewinnausgleich erhebliche Summen erreichen.

Der Versorgungsausgleich nach dem VersAusglG erfolgt von Amts wegen im Verbund mit der Scheidung. Sämtliche während der Ehe erworbenen Anrechte aus gesetzlicher Rente, Beamtenversorgung, betrieblicher Altersvorsorge und privaten Renten werden hälftig geteilt. Das Amtsgericht Dresden holt dazu Auskünfte bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Leipzig sowie weiteren Versorgungsträgern ein. Bei kurzer Ehedauer von bis zu drei Jahren findet der Ausgleich nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nur auf Antrag statt.

Ein Ehevertrag kann den gesetzlichen Güterstand und den Versorgungsausgleich modifizieren oder ausschließen. Notwendig ist die notarielle Beurkundung; in Dresden stehen zahlreiche Notariate, etwa rund um den Altmarkt, zur Verfügung. Sittenwidrige Vereinbarungen sind nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam.

Weitere Informationen zu güterrechtlichen Fragen finden Sie im Ratgeber. Bitte beachten Sie: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Die hier dargestellten Informationen ersetzen kein anwaltliches Gespräch. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Dresden.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 09.06.2026

Grundlage ist § 1601 BGB in Verbindung mit der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen. Der Mindestunterhalt beträgt seit dem 1. Januar 2026 für Kinder bis fünf Jahre 486 Euro, sechs bis elf Jahre 558 Euro und ab zwölf Jahre 653 Euro. Berufsbedingte Aufwendungen und Schulden mindern das Einkommen, der Selbstbehalt liegt bei Erwerbstätigen aktuell bei 1.450 Euro. Eine Anwältin oder ein Anwalt am Amtsgericht Dresden kann eine konkrete Berechnung vornehmen.

Nach § 1626 BGB bleibt das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall, auch wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind. Beide Elternteile entscheiden weiter gemeinsam über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung wie Schulwahl, größere medizinische Eingriffe oder Aufenthalt. Alltagsentscheidungen trifft der Elternteil, bei dem das Kind lebt, allein nach § 1687 BGB. Nur bei tiefgreifenden Konflikten überträgt das Amtsgericht Dresden auf Antrag nach § 1671 BGB die alleinige Sorge, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Das Jugendamt wird in der Regel beteiligt.

Der Versorgungsausgleich nach dem VersAusglG teilt alle in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte hälftig. Erfasst werden gesetzliche Rente, Beamtenpension, betriebliche und private Altersvorsorge. Das Amtsgericht Dresden führt den Ausgleich im Scheidungsverbund von Amts wegen durch. Bei einer Ehedauer bis zu drei Jahren findet der Ausgleich nach § 3 Abs. 3 VersAusglG nur auf Antrag statt. Eheleute können den Versorgungsausgleich notariell ausschließen, sofern dies nicht sittenwidrig ist. Geringfügige Anrechte werden nach § 18 VersAusglG nicht ausgeglichen, etwa wenn der Wertunterschied unbedeutend ist.

Ohne Ehevertrag leben Eheleute in der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Bei Scheidung wird verglichen, wie sich das Vermögen jedes Ehegatten zwischen Eheschließung (Anfangsvermögen) und Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) entwickelt hat. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Geldausgleich nach § 1378 BGB. Erbschaften und Schenkungen zählen privilegiert zum Anfangsvermögen. Gerade bei Dresdner Immobilien führen Wertsteigerungen oft zu erheblichen Ansprüchen. Eine fachanwaltliche Vermögensaufstellung ist daher empfehlenswert, um Auskunftsansprüche nach § 1379 BGB durchzusetzen.

Grundsätzlich verlangt § 1565 BGB ein Trennungsjahr. Eine Scheidung vor Ablauf dieser Frist kommt nur als Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB in Betracht. Erforderlich ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt, die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegt. Anerkannt sind etwa schwere häusliche Gewalt, Bedrohung, Stalking oder eine Schwangerschaft aus einer neuen Beziehung. Wirtschaftliche Gründe oder allgemeines Zerwürfnis genügen nicht. Das Amtsgericht Dresden prüft den Härtegrund streng; eine anwaltliche Vertretung ist nach § 114 FamFG zwingend.

Ein Ehevertrag regelt güterrechtliche Folgen, Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt abweichend vom gesetzlichen Standardmodell. Sinnvoll ist er etwa bei Unternehmerinnen und Unternehmern, größeren Vermögensunterschieden, Auslandsbezug oder geplanter Selbstständigkeit. Die Vereinbarung muss nach § 1410 BGB notariell beurkundet werden; in Dresden bieten zahlreiche Notariate diese Leistung an. Der Bundesgerichtshof prüft Eheverträge in zwei Stufen auf Sittenwidrigkeit und Ausübungskontrolle. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht sollte den Entwurf vor der Beurkundung prüfen, um spätere Unwirksamkeit zu vermeiden. Möglich ist der Abschluss vor und während der Ehe.

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