Familienrecht Bremen

Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Bremen – Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht

Die Hansestadt Bremen mit rund 546.501 Einwohnerinnen und Einwohnern bildet als kleinstes Bundesland einen eigenen Gerichtsbezirk.

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Familienrecht Bremen
Redaktion anwaltvergleich.de 7 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 09.06.2026

Die Hansestadt Bremen mit rund 546.501 Einwohnerinnen und Einwohnern bildet als kleinstes Bundesland einen eigenen Gerichtsbezirk. Familienrechtliche Verfahren werden hier zentral am Amtsgericht Bremen verhandelt, das eine eigene Abteilung für Familiensachen unterhält. Wer eine Trennung, eine Scheidung oder einen Streit um Sorgerecht und Unterhalt bewältigen muss, braucht eine erfahrene Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht in Bremen.

Familienrechtliche Konflikte berühren häufig die wirtschaftliche Existenz und die Beziehung zu den eigenen Kindern. Eine fundierte Beratung hilft, die Weichen früh richtig zu stellen – etwa beim Trennungsdatum, beim Versorgungsausgleich oder bei einer einvernehmlichen Sorgerechtsregelung. In Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven existieren zahlreiche Kanzleien, die sich auf Familiensachen spezialisiert haben.

Über anwaltvergleich.de finden Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht in Ihrer Nähe und erhalten einen Überblick über Schwerpunkte, Sprachen und Bewertungen. So lässt sich das passende Vertrauensverhältnis aufbauen, bevor das Verfahren am Familiengericht beginnt.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Bremen, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Wichtige Gesetze
§ 1353 BGB, § 1564 BGB, § 1569 BGB, § 1606 BGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert

Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Bremen: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Das Familienrecht umfasst in Bremen weit mehr als die klassische Scheidung. Es regelt das Zusammenleben in der Ehe nach § 1353 BGB, der die eheliche Lebensgemeinschaft begründet, und reicht von der elterlichen Sorge nach § 1626 BGB bis zu Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder. Eine spezialisierte Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht in Bremen berät zu diesen Themen aus einer Hand.

In der Hansestadt entscheidet das Amtsgericht Bremen als Familiengericht über Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten und Unterhaltsansprüche. Berufungen und Beschwerden gehen anschließend an das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Diese kurze Gerichtskette ist eine Besonderheit des Stadtstaates: Bremen verfügt im Familienrecht über einen klar überschaubaren Instanzenzug.

Typische Mandate betreffen den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, den nachehelichen Unterhalt nach § 1569 BGB sowie die Aufteilung von Vermögen und Versorgungsanwartschaften. Gerade in Bremen mit seiner Mischung aus Hafenwirtschaft, öffentlichem Dienst und mittelständischen Betrieben spielen betriebliche Altersversorgungen im Versorgungsausgleich eine wichtige Rolle.

Wer dauerhafte Lösungen sucht, profitiert von einer frühen anwaltlichen Strukturierung – etwa durch eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, die Streit am Familiengericht vermeiden kann.

Voraussetzungen einer Scheidung in Bremen: Trennungsjahr und Fristen

Eine Scheidung setzt nach § 1564 BGB einen gerichtlichen Beschluss voraus. Zentrale Voraussetzung ist das Trennungsjahr: Die Ehegatten müssen mindestens zwölf Monate getrennt voneinander leben, bevor das Familiengericht die Ehe scheidet. Auch innerhalb derselben Wohnung in Bremen-Findorff, Schwachhausen oder der Vahr ist eine Trennung möglich, wenn Küche, Bad und Alltag konsequent getrennt geführt werden.

Der Scheidungsantrag wird ausschließlich durch eine Anwältin oder einen Anwalt beim Amtsgericht Bremen eingereicht. Stimmen beide Ehegatten der Scheidung zu, genügt eine anwaltliche Vertretung; die andere Seite kann zustimmen, ohne selbst vertreten zu sein. Bei streitigen Folgesachen ist eine doppelte Vertretung üblich.

Wichtig ist die Drei-Wochen-Frist: Gegen einen Scheidungsbeschluss kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingelegt werden, bestimmte Erklärungen im Verfahren müssen jedoch binnen drei Wochen erfolgen. Versäumt eine Partei diese Frist, kann der Beschluss rechtskräftig werden, obwohl noch Klärungsbedarf besteht.

Checkliste Scheidung: Diese Unterlagen brauchen Sie

Wer die Scheidung einreicht, sollte diese Unterlagen bereithalten. Vollständige Angaben beschleunigen das Verfahren am Familiengericht.

Checkliste Erstgespräch mit der Anwältin oder dem Anwalt

Mit guter Vorbereitung holen Sie aus dem ersten Beratungsgespräch das Meiste heraus.

Checkliste Trennung: Die ersten Schritte

In der Trennungsphase sollten Sie einige Punkte frühzeitig regeln, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Folgende Unterlagen sollten Sie für das erste Gespräch in einer Bremer Kanzlei vorbereiten:

  • Heiratsurkunde und Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Nachweis über das Trennungsdatum (Mietvertrag, Meldebescheinigung)
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
  • Übersicht über Vermögen, Schulden und Immobilien
  • Rentenauskunft für den Versorgungsausgleich
  • Ehevertrag, soweit vorhanden
  • Bestehende Vereinbarungen zu Sorge- oder Umgangsrecht
Tage-Rechner Berechnen Sie z. B. das Ende des Trennungsjahres oder den Ablauf einer Frist.

So finden Sie die passende Kanzlei für Familienrecht in Bremen

Bremen verfügt über eine dichte Anwaltslandschaft, die sich auf die Innenstadt, das Steintor, die Neustadt und die Stadtteile rund um den Bürgermeister-Smidt-Platz verteilt. Bei der Auswahl einer Kanzlei lohnt der Blick auf die Spezialisierung: Der Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht setzt nach der Fachanwaltsordnung mindestens 120 dokumentierte Fälle und eine besondere theoretische Weiterbildung voraus.

Über Anwalt in Bremen lassen sich Kanzleien nach Stadtteil, Sprache und Schwerpunkt filtern. Wer beispielsweise eine binationale Ehe mit Bezug zum Bremer Hafen oder zu Bremerhaven hat, profitiert von Anwältinnen und Anwälten mit Erfahrung im internationalen Privatrecht. Im Ratgeber finden Sie zusätzlich Hintergrundinformationen zu typischen Fragen.

Achten Sie auf folgende Kriterien bei der Auswahl:

  • Nachweisbare Spezialisierung im Familienrecht
  • Erreichbarkeit der Kanzlei in Bremen, auch per Videoberatung
  • Transparente Vergütungsvereinbarung nach RVG
  • Erfahrung mit dem Amtsgericht Bremen und seinen Familienrichterinnen
  • Klarer Kommunikationsstil und realistische Einschätzung
  • Bewertungen früherer Mandantinnen und Mandanten

Kosten und Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht in Bremen

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens berechnen sich nach dem Familiengerichtsverfahrenswert, der wiederum vom Nettoeinkommen beider Ehegatten und vom Vermögen abhängt. In Bremen liegt das durchschnittliche Bruttogehalt nach Angaben des Statistischen Landesamtes Bremen im bundesweiten Mittelfeld, sodass viele Verfahren mit Streitwerten zwischen 8.000 und 25.000 Euro geführt werden.

Wer die Kosten nicht aus eigenem Vermögen tragen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe nach den §§ 76 ff. FamFG. Sie ersetzt im Familienrecht die Prozesskostenhilfe und wird auf Antrag beim Amtsgericht Bremen bewilligt. Voraussetzung sind geringes Einkommen, fehlendes verwertbares Vermögen und hinreichende Erfolgsaussicht.

Prozesskosten-Rechner Schaetzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert (RVG/GKG).

Eine erste anwaltliche Erstberatung ist nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto begrenzt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Viele Kanzleien in Bremen bieten Pauschalen für einvernehmliche Scheidungen an. Lassen Sie sich die Kosten vor Mandatserteilung schriftlich darstellen.

Ablauf des Scheidungsverfahrens am Familiengericht in Bremen

Nach Ablauf des Trennungsjahres reicht die Anwältin oder der Anwalt den Scheidungsantrag beim Amtsgericht Bremen ein. Das Gericht versendet anschließend Formulare zum Versorgungsausgleich, die beide Ehegatten ausfüllen und an die Deutsche Rentenversicherung weiterleiten. Diese Phase dauert in Bremen erfahrungsgemäß sechs bis neun Monate.

Liegen alle Auskünfte vor, lädt das Familiengericht zum mündlichen Termin am Gerichtsstandort Ostertorstraße. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert die Verhandlung häufig weniger als 30 Minuten. Streitige Folgesachen – etwa zum nachehelichen Unterhalt nach § 1569 BGB oder zum Zugewinn – verlängern das Verfahren entsprechend.

Gegen den Scheidungsbeschluss ist die Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen möglich. Wird auf Rechtsmittel verzichtet, wird die Ehe noch im Termin rechtskräftig geschieden. Erst danach können neue Ehen geschlossen oder Namensänderungen vorgenommen werden.

Unterhalt in Bremen: Kindes- und Ehegattenunterhalt richtig einordnen

Das Unterhaltsrecht unterscheidet zwischen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Nach § 1606 BGB haften die Eltern anteilig für den Unterhalt minderjähriger Kinder; der betreuende Elternteil erfüllt seine Pflicht durch Pflege und Erziehung. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die auch in Bremen Anwendung findet.

Der nacheheliche Unterhalt nach § 1569 BGB folgt dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen – etwa Kindesbetreuung, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit nach langer Ehe – kann er beansprucht werden. In Bremen prüfen die Familienrichterinnen sehr genau, ob ein Anspruch besteht und wie lange er gerechtfertigt ist.

Beim Trennungsunterhalt zählt der Lebensstandard während der Ehe. Wer in Bremen-Schwachhausen oder Oberneuland mit höherem Einkommen gelebt hat, dem steht regelmäßig ein höherer Bedarf zu als in anderen Konstellationen. Die Berechnung sollte stets durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt erfolgen, da Selbstbehalte, Bereinigungen und Erwerbstätigenbonus zu berücksichtigen sind.

Hinweis: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite ersetzen keine individuelle Beratung durch eine zugelassene Anwältin oder einen zugelassenen Anwalt in Bremen.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 09.06.2026

Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Ehegatten auf. Er ist nach dem Versorgungsausgleichsgesetz Standardverfahren jeder Scheidung in Bremen und wird vom Amtsgericht Bremen von Amts wegen durchgeführt. Verzichten können die Ehegatten nur durch notarielle Vereinbarung oder bei kurzer Ehe unter drei Jahren auf Antrag. Bei groben Unbilligkeiten – etwa Gewalt oder grobem Unterhaltspflichtverstoß – kann das Gericht den Ausgleich ausnahmsweise begrenzen oder ausschließen. Die Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung.

Der Zugewinnausgleich findet im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft statt. Verglichen werden Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung und Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Wer in der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Geldzahlung. In Bremen sind Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Erbschaften häufig streitig. Erbschaften und Schenkungen zählen grundsätzlich zum Anfangsvermögen und werden inflationsbereinigt. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab Rechtskraft der Scheidung.

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nach § 1565 Absatz 2 BGB nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für die antragstellende Person eine unzumutbare Härte darstellt, die in der Person des anderen Ehegatten liegt. Anerkannt sind in Bremen etwa schwere körperliche Gewalt, massive Bedrohungen oder eine Schwangerschaft mit einem neuen Partner. Persönliche Differenzen oder zerrüttete Beziehungen reichen nicht. Die Hürden sind hoch; das Amtsgericht Bremen prüft den Härtefall streng und verlangt aussagekräftige Nachweise.

Ja. Verfahrenskostenhilfe nach den §§ 76 ff. FamFG übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise, wenn das Einkommen unter den gesetzlichen Freibeträgen liegt, kein verwertbares Vermögen vorhanden ist und das Verfahren Erfolgsaussicht hat. Der Antrag wird beim Amtsgericht Bremen gestellt; beizufügen sind das Formular zur Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Belege zu Einkommen, Miete und Unterhaltspflichten. Je nach Einkommen ordnet das Gericht Ratenzahlung an. Nach Ende des Verfahrens prüft das Gericht für vier Jahre, ob sich die Verhältnisse verbessert haben.

Eine einvernehmliche Scheidung am Amtsgericht Bremen dauert vom Einreichen des Antrags bis zur Rechtskraft erfahrungsgemäß sechs bis zwölf Monate. Hauptgrund für die Verfahrensdauer ist der Versorgungsausgleich, für den die Deutsche Rentenversicherung Auskünfte erteilen muss. Streitige Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht können das Verfahren auf 18 bis 36 Monate verlängern. Wird gegen den Beschluss Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen eingelegt, kommen weitere Monate hinzu. Eine frühe einvernehmliche Lösung verkürzt die Dauer spürbar.

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