Familienrecht Braunschweig

Familienrecht in Braunschweig: Anwältin oder Anwalt für Scheidung und Unterhalt

Wenn Ehepaare in Braunschweig die Trennung in Erwägung ziehen oder getrennte Eltern um das Sorgerecht ringen, beginnt ein Lebensabschnitt mit weitreichenden rechtlichen Folgen.

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Familienrecht Braunschweig
Redaktion anwaltvergleich.de 7 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 09.06.2026

Wenn Ehepaare in Braunschweig die Trennung in Erwägung ziehen oder getrennte Eltern um das Sorgerecht ringen, beginnt ein Lebensabschnitt mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Die Löwenstadt mit rund 244.715 Einwohnerinnen und Einwohnern verfügt mit dem Amtsgericht Braunschweig über ein eigenes Familiengericht, das für sämtliche Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen im Stadtgebiet zuständig ist. Berufungen werden vom Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt, das als einziges OLG in Niedersachsen neben Celle und Oldenburg seinen Sitz im östlichen Landesteil hat.

Diese Seite richtet sich an Ratsuchende aus Braunschweig und dem Umland, die einen Überblick über das Familienrecht benötigen und gezielt eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht suchen. Behandelt werden die wichtigsten Aspekte von Scheidung, Trennungsjahr, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien aus der Region nach Schwerpunkt vergleichen, sodass Sie eine fundierte Vorauswahl treffen können, bevor Sie einen Erstberatungstermin vereinbaren.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Braunschweig, Oberlandesgericht Braunschweig
Wichtige Gesetze
§ 1353 BGB, § 1564 BGB, § 1569 BGB, § 1606 BGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert

Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Braunschweig: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern. In Braunschweig, der zweitgrößten Stadt Niedersachsens, betreut das Amtsgericht Braunschweig in der Funktion als Familiengericht jährlich eine hohe Zahl an Scheidungs- und Unterhaltsverfahren für das Stadtgebiet sowie für die umliegenden Ortsteile von Wenden bis Stöckheim. Wer hier eine Trennung plant, sollte sich frühzeitig juristisch orientieren.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht hat nach der Fachanwaltsordnung mindestens 120 Fälle nachgewiesen und einen Fachlehrgang absolviert. In einer Universitätsstadt wie Braunschweig mit der Technischen Universität und einer hohen Zahl an Doppelverdienerhaushalten geht es häufig um komplexe Vermögensverhältnisse, betriebliche Altersversorgung oder grenzüberschreitende Bezüge in den Raum Wolfsburg und Salzgitter.

Zu den klassischen Mandaten zählen die einvernehmliche Scheidung, der Streit um Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, die Regelung von Umgangsrecht bei getrennten Eltern sowie Auseinandersetzungen über das gemeinsame Eigenheim. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist in § 1353 BGB verankert und verpflichtet Ehegatten zur Rücksichtnahme – endet diese Pflicht, beginnt der Weg zur formellen Scheidung.

  • Einvernehmliche und streitige Scheidung am Amtsgericht Braunschweig
  • Berechnung von Trennungs- und Ehegattenunterhalt
  • Festlegung des Kindesunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle
  • Regelung von Sorge- und Umgangsrecht
  • Durchführung des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs
  • Erstellung und Prüfung von Ehe- und Trennungsverträgen
  • Vertretung bei Gewaltschutzanordnungen nach dem GewSchG

Voraussetzungen einer Scheidung in Braunschweig: Trennungsjahr und Fristen

Voraussetzung für jede Scheidung in Deutschland ist nach § 1565 BGB das Scheitern der Ehe. Vermutet wird dieses, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wünschen. Die Scheidung selbst spricht das Gericht nach § 1564 BGB aus – in Braunschweig ist hierfür der Familienrichter beim Amtsgericht Braunschweig zuständig, das in der Münzstraße seinen Sitz hat.

Das Trennungsjahr beginnt mit der räumlichen und wirtschaftlichen Trennung, die auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich ist, sofern Bett, Tisch und Kasse getrennt geführt werden. Mit dem folgenden Tageszähler lässt sich der Zeitpunkt nachvollziehen, ab dem ein Scheidungsantrag eingereicht werden kann:

Tage-Rechner Berechnen Sie z. B. das Ende des Trennungsjahres oder den Ablauf einer Frist.

Verweigert ein Ehegatte die Zustimmung, bleibt die Scheidung bei dreijährigem Getrenntleben dennoch möglich, da das Scheitern dann unwiderleglich vermutet wird. Ein Härtefall nach § 1565 Abs. 2 BGB kann eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ermöglichen, etwa bei häuslicher Gewalt – das setzt der Gesetzgeber jedoch mit hohen Hürden voraus, wie auch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Braunschweig regelmäßig bestätigt.

Nach Einreichung des Antrags prüft das Gericht zwingend den Versorgungsausgleich. Die Verfahrensdauer in Braunschweig liegt erfahrungsgemäß zwischen vier und neun Monaten, abhängig von Auskünften der Rentenversicherungsträger. Gegen den Scheidungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde beim Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt werden.

Checkliste Scheidung: Diese Unterlagen brauchen Sie

Wer die Scheidung einreicht, sollte diese Unterlagen bereithalten. Vollständige Angaben beschleunigen das Verfahren am Familiengericht.

Checkliste Erstgespräch mit der Anwältin oder dem Anwalt

Mit guter Vorbereitung holen Sie aus dem ersten Beratungsgespräch das Meiste heraus.

Checkliste Trennung: Die ersten Schritte

In der Trennungsphase sollten Sie einige Punkte frühzeitig regeln, um spätere Nachteile zu vermeiden.

So finden Sie die passende Kanzlei für Familienrecht in Braunschweig

Die Auswahl einer geeigneten Kanzlei richtet sich nach Spezialisierung, Erreichbarkeit und persönlichem Vertrauen. Im Innenstadtbereich rund um den Hagenmarkt und die Steinweg-Passage sind zahlreiche familienrechtliche Kanzleien ansässig, ebenso in den Stadtbezirken Östliches Ringgebiet und Weststadt. Wer in Braunschweig wohnt, sollte auf die geographische Nähe zum Amtsgericht Braunschweig achten, da Termine vor Ort wahrgenommen werden müssen.

Über anwaltvergleich.de können Sie Kanzleien aus Braunschweig nach dem Fachgebiet Familienrecht filtern, Bewertungen einsehen und Profile vergleichen. Eine Erstberatung ist nach § 34 RVG auf maximal 190 Euro netto begrenzt. Vertiefende Informationen zu Fristen und Verfahren finden Sie auch in unserem Ratgeber.

  • Spezialisierung als Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht prüfen
  • Erfahrung mit Verfahren am Amtsgericht Braunschweig erfragen
  • Transparente Kostenstruktur und Honorarvereinbarung verlangen
  • Erreichbarkeit der Kanzlei in Braunschweig oder Umgebung sicherstellen
  • Unterlagen wie Heiratsurkunde, Einkommensnachweise und Vermögensaufstellung vorbereiten
  • Bei Bedarf Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG beantragen

Unterhalt in Braunschweig: Kindes- und Ehegattenunterhalt richtig einordnen

Der Kindesunterhalt ergibt sich aus § 1606 BGB in Verbindung mit der Düsseldorfer Tabelle, die jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird und auch am Oberlandesgericht Braunschweig Anwendung findet. Bei einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zwischen 2.100 und 2.500 Euro beträgt der Tabellenunterhalt für ein Kind unter sechs Jahren in der zweiten Einkommensstufe rund 482 Euro monatlich (Stand 2024), abzüglich des hälftigen Kindergeldes.

Der Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB wird während des Trennungsjahres geschuldet und richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nach Rechtskraft der Scheidung kommt ein nachehelicher Unterhalt nach § 1569 BGB nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht, etwa bei Betreuung gemeinsamer Kinder (§ 1570 BGB), Krankheit oder Alter. Der Grundsatz der Eigenverantwortung steht hier im Vordergrund.

Mit dem folgenden Prozesskostenrechner können Sie eine erste Einschätzung zu möglichen Verfahrenskosten gewinnen, die bei streitigen Unterhaltsverfahren vor dem Amtsgericht Braunschweig anfallen:

Prozesskosten-Rechner Schaetzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert (RVG/GKG).

Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen liegt 2024 bei 1.450 Euro gegenüber minderjährigen Kindern und 1.750 Euro gegenüber dem geschiedenen Ehegatten. In Braunschweig mit seinen vergleichsweise moderaten Lebenshaltungskosten im niedersächsischen Vergleich gelten dieselben Sätze wie bundesweit – regionale Abweichungen kennt das Unterhaltsrecht nicht.

Sorge- und Umgangsrecht in Braunschweig: Was getrennte Eltern wissen müssen

Die elterliche Sorge ist in § 1626 BGB geregelt und umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind. Auch nach einer Trennung üben Eltern die Sorge in der Regel gemeinsam aus. Nur in Konfliktfällen kann beim Amtsgericht Braunschweig die Übertragung der alleinigen Sorge nach § 1671 BGB beantragt werden – maßgeblich ist stets das Kindeswohl.

Das Umgangsrecht nach § 1684 BGB steht jedem Elternteil zu, unabhängig vom Sorgerecht. Bei Streitigkeiten in Braunschweig werden häufig das Jugendamt der Stadt Braunschweig sowie freie Träger wie der Kinderschutzbund einbezogen. In besonders konflikthaften Fällen kann das Familiengericht eine Umgangspflegschaft anordnen oder begleitete Umgänge in einer der Beratungsstellen im Stadtgebiet vorsehen.

Kinder ab einem gewissen Alter werden vom Familienrichter persönlich angehört, was im Amtsgerichtsgebäude in der Münzstraße in kindgerecht eingerichteten Räumen erfolgt. Eltern sind nach § 1684 Abs. 2 BGB zur Loyalität verpflichtet und müssen alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt.

Zugewinn- und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung in Braunschweig

Leben Ehegatten in Braunschweig im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei Scheidung der Zugewinnausgleich nach den §§ 1373 ff. BGB durchgeführt. Verglichen werden Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten; der Ehegatte mit dem höheren Zuwachs schuldet die Hälfte der Differenz. Gerade bei Immobilieneigentum in Stadtteilen wie Riddagshausen oder Querum mit überdurchschnittlichen Bodenrichtwerten kann dies erhebliche Summen betreffen.

Der Versorgungsausgleich wird nach dem VersAusglG von Amts wegen durchgeführt und teilt die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften hälftig. Hierfür holt das Amtsgericht Braunschweig Auskünfte bei der Deutschen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und privaten Versicherern ein. Bei einer Ehedauer von unter drei Jahren findet der Ausgleich nur auf Antrag statt.

Über einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung können beide Ausgleichssysteme modifiziert oder ausgeschlossen werden. Solche Vereinbarungen bedürfen nach § 1410 BGB der notariellen Beurkundung, die in Braunschweig bei einem der ortsansässigen Notariate erfolgt. Eine sittenwidrige Benachteiligung eines Ehegatten führt zur Unwirksamkeit – das Oberlandesgericht Braunschweig hat hierzu mehrfach klargestellt, dass Kontrollmaßstab das Gesamtbild der Regelungen ist.

anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht in Braunschweig.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 09.06.2026

Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Ehegatten auf. Das <strong>Amtsgericht Braunschweig</strong> führt ihn bei jeder Scheidung von Amts wegen durch, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestand. Erfasst werden gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, betriebliche und private Altersvorsorge. Ein Ausschluss ist nur durch notariellen Ehevertrag oder gerichtlich gebilligte Vereinbarung möglich und darf keinen Ehegatten unbillig benachteiligen. Bei kurzen Ehen unter drei Jahren erfolgt der Ausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten.

Beim Zugewinnausgleich nach den §§ 1373 ff. BGB wird ermittelt, welchen Vermögenszuwachs jeder Ehegatte während der Ehe erzielt hat. Verglichen werden Anfangsvermögen am Tag der Eheschließung und Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Geldforderung. In Braunschweig ist das Familiengericht am Amtsgericht zuständig, der Anspruch muss jedoch ausdrücklich geltend gemacht werden und verjährt drei Jahre nach Rechtskraft der Scheidung.

Eine Härtefallscheidung nach <strong>§ 1565 Abs. 2 BGB</strong> setzt voraus, dass das Festhalten an der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellt. Anerkannt sind etwa schwere häusliche Gewalt, massive Bedrohungen oder eine Schwangerschaft aus einer außerehelichen Beziehung. Bloße Zerrüttung oder Streit reichen nicht aus. Das <strong>Amtsgericht Braunschweig</strong> prüft die Voraussetzungen streng und verlangt belastbare Nachweise. Eine familienrechtliche Beratung vor Antragstellung ist dringend zu empfehlen.

Ein Ehevertrag regelt die güterrechtlichen Folgen der Ehe individuell und kann Zugewinn-, Versorgungsausgleich sowie nachehelichen Unterhalt modifizieren oder ausschließen. Sinnvoll ist er insbesondere bei großen Vermögensunterschieden, unternehmerischer Tätigkeit oder Auslandsbezug – in der Wirtschaftsregion Braunschweig–Wolfsburg eine häufige Konstellation. Der Vertrag bedarf nach <strong>§ 1410 BGB</strong> der notariellen Beurkundung. Er kann vor der Eheschließung oder jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Eine einseitige Benachteiligung führt zur richterlichen Inhaltskontrolle und kann zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln führen.

Eine einvernehmliche Scheidung am <strong>Amtsgericht Braunschweig</strong> dauert in der Regel zwischen vier und neun Monaten ab Antragseingang. Die Hauptursache für Verzögerungen sind die Auskünfte der Versorgungsträger im Rahmen des Versorgungsausgleichs, die häufig drei bis sechs Monate in Anspruch nehmen. Streitige Verfahren mit Folgesachen zu Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht können ein bis zwei Jahre dauern. Nach mündlicher Verhandlung und Beschlussverkündung läuft eine <strong>Beschwerdefrist von einem Monat</strong>; erst danach wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig.

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