Familienrecht Berlin

Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Berlin: Scheidung & Unterhalt

Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht: Wer in Berlin eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht sucht, steht vor der Struktur einer Millionenstadt mit rund 3.913.644 Einwohnern – und vor der Frage, welches der nach Bezirken zuständigen Familiengerichte den eigenen Fall überhaupt verhandelt.

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Familienrecht Berlin
Redaktion anwaltvergleich.de 10 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 24.04.2026

Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht: Wer in Berlin eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht sucht, steht vor der Struktur einer Millionenstadt mit rund 3.913.644 Einwohnern – und vor der Frage, welches der nach Bezirken zuständigen Familiengerichte den eigenen Fall überhaupt verhandelt. Für Steglitz und Zehlendorf entscheidet etwa das Amtsgericht Schöneberg, für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf das Amtsgericht Charlottenburg.

Eine erfahrene Vertretung im Familienrecht ordnet zunächst die rechtliche Lage: Ist das Trennungsjahr abgelaufen? Welche Unterlagen verlangt das Gericht? Wie werden Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich berechnet? Da für den Scheidungsantrag Anwaltszwang gilt, führt an anwaltlicher Unterstützung spätestens vor Gericht kein Weg vorbei. Beschwerdeinstanz für alle Berliner Familiensachen ist das Kammergericht – das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Diese Seite bündelt die Grundlagen des Familienrechts für Berlin: die gesetzlichen Voraussetzungen der Scheidung nach § 1564 BGB, die Zuständigkeiten der Berliner Amtsgerichte, die Kostenregeln nach RVG und FamGKG sowie Antworten auf häufige Fragen getrennter Eltern. So gehen Sie vorbereitet in das erste Gespräch mit einer Kanzlei – gleich, ob es um eine einvernehmliche Trennung oder um ein streitiges Verfahren geht.

Auf einen Blick

Wichtige Gesetze
§ 1353 BGB, § 1564 BGB, § 1569 BGB, § 1606 BGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert

Zuständige Gerichte

In Berlin gibt es mehrere zuständige Gerichte. Maßgeblich ist der Bezirk, in dem Sie wohnen oder in dem der Streitfall liegt.

Amtsgericht Mitte
Littenstraße 12-17, 10179 Berlin zuständig für Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
Amtsgericht Pankow
Parkstraße 71, 13086 Berlin zuständig für Weißensee, Blankenburg, Heinersdorf, Karow, Stadtrandsiedlung Malchow, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Niederschönhausen, Rosenthal und Wilhelmsruh; in Familiensachen zusätzlich Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf
Amtsgericht Kreuzberg
Möckernstraße 130, 10963 Berlin zuständig für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77/79, 12043 Berlin zuständig für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow
Amtsgericht Schöneberg
Grunewaldstraße 66/67, 10823 Berlin zuständig für Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz, Zehlendorf, Dahlem, Nikolassee, Wannsee, Schöneberg und Friedenau
Amtsgericht Lichtenberg
Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin zuständig für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf
Amtsgericht Spandau
Altstädter Ring 7, 13597 Berlin zuständig für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau
Amtsgericht Köpenick
Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin zuständig für den Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick
Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1, 13357 Berlin zuständig für Frohnau, Heiligensee, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust, Märkisches Viertel, Wittenau, Konradshöhe, Tegel, Reinickendorf, Wedding und Gesundbrunnen; Mahnverfahren für ganz Berlin und Brandenburg
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin zuständig für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf; Register- und Insolvenzgericht für das gesamte Stadtgebiet Berlin
Kammergericht
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin zuständig für Berlin — das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin

Angaben aus den Justizportalen der Länder, geprüft am 12.08.2026.

Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Berlin: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Berlin ist mit rund 3.913.644 Einwohnern die größte Stadt Deutschlands – und zugleich ein eigenes Bundesland. Für das Familienrecht hat das eine praktische Folge: Es gibt nicht das eine Berliner Familiengericht, sondern mehrere Amtsgerichte, deren Zuständigkeit sich nach dem Bezirk richtet. Wer in Steglitz, Dahlem oder Zehlendorf lebt, verhandelt seine Scheidung vor dem Amtsgericht Schöneberg; für Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain ist das Amtsgericht Kreuzberg zuständig. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht in Berlin kennt diese Aufteilung und reicht den Antrag von Beginn an beim richtigen Gericht ein.

Inhaltlich ordnet das Familienrecht die rechtliche Seite von Ehe und Familie. Nach § 1353 BGB sind Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet – scheitert diese Gemeinschaft, regelt das Gesetz die Folgen: Die Scheidung kann nach § 1564 BGB nur durch richterlichen Beschluss ausgesprochen werden, niemals durch bloße Einigung der Ehegatten untereinander. Unterhaltsfragen beantwortet unter anderem § 1606 BGB, der die Rangfolge unterhaltspflichtiger Verwandter festlegt; die elterliche Sorge ist in § 1626 BGB verankert.

Für Verfahren des Familienrechts gilt in Berlin ein klarer Instanzenzug: Gegen Entscheidungen der Familiengerichte bei den Amtsgerichten ist die Beschwerde zum Kammergericht möglich, das als Oberlandesgericht des Landes Berlin aus historischen Gründen diesen besonderen Namen trägt. Wer ein Verfahren beginnt, sollte diesen Weg kennen, weil Beschwerdefristen kurz bemessen sind.

Die Bezeichnung Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht dürfen nur Juristinnen und Juristen führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachgewiesen haben. In einer Millionenstadt wie Berlin, in der Ehen häufig internationale Bezüge haben, lohnt zusätzlich der Blick darauf, ob eine Kanzlei Erfahrung mit binationalen Familien und mehrsprachiger Beratung mitbringt.

Voraussetzungen einer Scheidung in Berlin: Trennungsjahr und Fristen

Das deutsche Familienrecht kennt keine Schuldfrage mehr: Eine Ehe wird nach § 1564 BGB auf Antrag geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz vermutet dieses Scheitern nach § 1566 Abs. 1 BGB, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Das Trennungsjahr ist damit die zentrale Voraussetzung – ohne seinen Ablauf nimmt ein Berliner Familiengericht den Scheidungsantrag regelmäßig nicht an.

Eine Berliner Besonderheit ergibt sich aus dem angespannten Wohnungsmarkt der Stadt: Viele Paare können sich nach der Trennung nicht sofort zwei Wohnungen leisten. Das Getrenntleben ist deshalb auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung möglich – juristisch als Trennung von Tisch und Bett bezeichnet. Erforderlich sind getrennte Schlafbereiche, getrennte Kassen und das Ende gemeinsamer Versorgung. Wer den Trennungszeitpunkt später vor dem Familiengericht belegen muss, sollte ihn schriftlich festhalten, etwa per E-Mail an den anderen Ehegatten.

Tage-Rechner Berechnen Sie z. B. das Ende des Trennungsjahres oder den Ablauf einer Frist.

Welches Berliner Gericht zuständig ist, hängt vom Wohnort ab – und die Gerichtsbezirke sind nicht deckungsgleich mit den Verwaltungsbezirken. So ist das Amtsgericht Pankow in Familiensachen nicht nur für Weißensee, Buch oder Karow zuständig, sondern zusätzlich für Pankow einschließlich Prenzlauer Berg, Mitte und Reinickendorf. Für den gesamten Verwaltungsbezirk Spandau entscheidet das Amtsgericht Spandau, für Treptow-Köpenick das Amtsgericht Köpenick. Eine im Familienrecht tätige Kanzlei prüft die örtliche Zuständigkeit vor der Antragstellung.

Vom Trennungsjahr gibt es Ausnahmen: Bei unzumutbarer Härte erlaubt § 1565 Abs. 2 BGB eine frühere Scheidung, etwa bei Gewalt in der Ehe. Umgekehrt gilt: Leben Ehegatten seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern der Ehe nach § 1566 Abs. 2 BGB unwiderleglich vermutet – das Familienrecht macht die Scheidung dann auch gegen den Willen des anderen Ehegatten möglich.

Checkliste Scheidung: Diese Unterlagen brauchen Sie

Wer die Scheidung einreicht, sollte diese Unterlagen bereithalten. Vollständige Angaben beschleunigen das Verfahren am Familiengericht.

Checkliste Erstgespräch mit der Anwältin oder dem Anwalt

Mit guter Vorbereitung holen Sie aus dem ersten Beratungsgespräch das Meiste heraus.

Checkliste Trennung: Die ersten Schritte

In der Trennungsphase sollten Sie einige Punkte frühzeitig regeln, um spätere Nachteile zu vermeiden.

So finden Sie die passende Kanzlei für Familienrecht in Berlin

In einer Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern ist das Angebot an Kanzleien groß. Auf anwaltvergleich.de lassen sich Anwältinnen und Anwälte in Berlin nach Rechtsgebiet, Standort und Bewertungen vergleichen. Die Profile zeigen Schwerpunkte, Qualifikationen und Kontaktwege, sodass Ratsuchende gezielt Kanzleien mit Ausrichtung auf Familienrecht ansprechen können – etwa in der Nähe des eigenen Bezirks, was bei mehreren Gerichtsterminen Wege verkürzt.

  • Fachanwaltstitel im Familienrecht als Nachweis vertiefter Kenntnisse und laufender Fortbildung
  • Erfahrung mit dem örtlich zuständigen Familiengericht, etwa dem Amtsgericht Schöneberg oder dem Amtsgericht Wedding
  • Bereitschaft zu einer strukturierten Ersteinschätzung mit klarer Kostenauskunft
  • Erfahrung mit internationalen Ehen und Rechtswahlfragen, in Berlin häufig relevant
  • Erreichbarkeit und Vertretungsregelung während laufender Fristen
  • Verständliche Kommunikation ohne Fachsprache im Mandantengespräch

Die Kosten richten sich im Familienrecht nach dem Verfahrenswert, aus dem Gerichtsgebühren und Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden. Bei einer Scheidung ergibt sich der Wert aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens jedoch 3.000 Euro (§ 43 FamGKG). Die folgenden gesetzlichen Werte geben eine Orientierung:

Gesetzliche Verfahrenswerte im Familienrecht als Grundlage der Kosten nach RVG
VerfahrensgegenstandVerfahrenswertGesetzliche Grundlage
ScheidungDreifaches monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro§ 43 FamGKG
Versorgungsausgleich10 Prozent des für die Scheidung maßgeblichen Werts je Anrecht, mindestens 1.000 Euro§ 50 FamGKG
KindesunterhaltJahresbetrag des geforderten Unterhalts§ 51 FamGKG
Sorge- und UmgangsrechtRegelwert 4.000 Euro je Kindschaftssache§ 45 FamGKG
Prozesskosten-Rechner Schaetzen Sie Gerichts- und Anwaltskosten nach Streitwert (RVG/GKG).

Wer die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen; das zuständige Berliner Familiengericht prüft dafür Einkommen und Vermögen. Die Bewilligung kann auch die eigenen Anwaltskosten im Familienrecht abdecken, gegebenenfalls gegen Ratenzahlung an die Landeskasse. Grundlagen zu Kosten und Ablauf familiengerichtlicher Verfahren erläutert außerdem unser Ratgeber.

Sorge- und Umgangsrecht in Berlin: Was getrennte Eltern wissen müssen

Im Familienrecht gilt: Nach § 1626 BGB haben Eltern die elterliche Sorge gemeinsam – und daran ändert eine Trennung zunächst nichts. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt der gesetzliche Regelfall; nur auf Antrag überträgt das Familiengericht die Sorge ganz oder teilweise auf einen Elternteil, wenn dies dem Kindeswohl dient (§ 1671 BGB). Zuständig ist das Gericht des jeweiligen Einzugsbereichs – für Lichtenberg, Hohenschönhausen, Marzahn und Hellersdorf etwa das Amtsgericht Lichtenberg, für Britz, Buckow, Neukölln und Rudow das Amtsgericht Neukölln.

In Kindschaftssachen gilt das Vorrang- und Beschleunigungsgebot: Nach § 155 FamFG soll der erste Gerichtstermin spätestens einen Monat nach Verfahrensbeginn stattfinden. Die Berliner Familiengerichte beteiligen dabei das Jugendamt – jeder der zwölf Berliner Bezirke unterhält ein eigenes Jugendamt, das Stellungnahmen abgibt und getrennten Eltern Beratung anbietet, unabhängig von einem laufenden Gerichtsverfahren.

Das Umgangsrecht steht in § 1684 BGB: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist zum Umgang verpflichtet und berechtigt. Streit entsteht in der Praxis oft über Übernachtungen, Ferien oder das Wechselmodell. Gerade in Berlin, wo getrennte Eltern häufig in verschiedenen Bezirken wohnen – etwa in Neukölln und Spandau –, müssen Umgangsregelungen Schulweg und Fahrzeiten quer durch die Stadt realistisch berücksichtigen.

In streitigen Sorge- und Umgangsverfahren des Familienrechts prüfen die Berliner Gerichte unter anderem:

  • Bindung des Kindes an beide Elternteile und an Geschwister
  • Kontinuität des Lebensumfelds, etwa Kita, Schule und Freundeskreis im Bezirk
  • Erziehungseignung und Kooperationsbereitschaft beider Eltern
  • den Willen des Kindes, abhängig von Alter und Reife
  • Förderung des Kontakts zum jeweils anderen Elternteil
  • praktische Umsetzbarkeit, etwa Entfernungen innerhalb Berlins

Nicht verheiratete Eltern erlangen die gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärungen (§ 1626a BGB), die beim Jugendamt beurkundet werden können. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht hilft zudem, Elternvereinbarungen so zu formulieren, dass sie vor dem Familiengericht Bestand haben und im Alltag zwischen zwei Berliner Haushalten tatsächlich funktionieren.

Zugewinn- und Versorgungsausgleich bei einer Scheidung in Berlin

Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Bei der Scheidung wird verglichen, wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat; die Hälfte der Differenz steht dem anderen als Ausgleich zu. Der Zugewinnausgleich erfolgt im Familienrecht nur auf Antrag – von selbst geschieht hier nichts.

In Berlin spielt dabei oft Wohneigentum die Hauptrolle: Eine während der Ehe gekaufte Eigentumswohnung in Charlottenburg oder ein Haus in Köpenick fließt mit dem aktuellen Verkehrswert in das Endvermögen ein – einschließlich der Wertentwicklung der zurückliegenden Jahre. Wer den Ausgleich beziffern will, braucht deshalb häufig eine Immobilienbewertung. Streit hierüber verhandelt das örtlich zuständige Familiengericht, im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf das Amtsgericht Charlottenburg.

Der Versorgungsausgleich ist dagegen ein Standardverfahren des Familienrechts: Das Familiengericht führt ihn bei jeder Scheidung von Amts wegen durch, ohne dass es eines Antrags bedarf. Geteilt werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften – gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, betriebliche und private Altersvorsorge – jeweils zur Hälfte. Nur bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Ausgleich lediglich auf Antrag statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Beschwerden gegen solche Entscheidungen gehen in Berlin zum Kammergericht.

Nach der Scheidung gilt im Unterhaltsrecht der Grundsatz der Eigenverantwortung: § 1569 BGB verpflichtet jeden Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nachehelicher Unterhalt kommt nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen in Betracht, etwa wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder oder wegen Alters. Eine im Familienrecht erfahrene Kanzlei prüft, welcher Tatbestand einschlägig ist und wie lange ein Anspruch realistisch besteht.

Ehevertrag in Berlin: Wann sich eine Regelung lohnt

Ein Ehevertrag muss nach § 1410 BGB notariell beurkundet werden, bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner. Privatschriftliche Absprachen über Güterstand oder Versorgungsausgleich sind unwirksam. Geregelt werden können der Güterstand, der Versorgungsausgleich und – in Grenzen – der nacheheliche Unterhalt; der Kindesunterhalt ist der Verfügung der Eltern dagegen entzogen.

Sinnvoll ist ein Ehevertrag besonders in Konstellationen, die in Berlin verbreitet sind: bei Selbständigen sowie Gründerinnen und Gründern, deren Unternehmenswert sonst in den Zugewinnausgleich fiele, bei binationalen Paaren, die eine Rechtswahl treffen möchten, und bei deutlichen Vermögens- oder Einkommensunterschieden. Auch wer spät heiratet und bereits Wohneigentum in der Stadt besitzt, kann Anfangsvermögen und Bewertungsfragen vorab festhalten. Eine auf Familienrecht spezialisierte Anwältin oder ein spezialisierter Anwalt berät vor der Beurkundung zu den Folgen einzelner Klauseln.

Eheverträge unterliegen der richterlichen Inhaltskontrolle: Regelungen, die einen Ehegatten einseitig und unangemessen benachteiligen – etwa der vollständige Verzicht auf Betreuungsunterhalt –, können von den Berliner Familiengerichten für unwirksam erklärt werden. Wer einen bestehenden Vertrag prüfen lassen möchte, findet über die Übersicht Anwalt in Berlin Kanzleien mit Schwerpunkt Familienrecht.

Ob Scheidung vor dem Amtsgericht Mitte, Umgangsstreit vor dem Amtsgericht Wedding oder Ehevertrag vor der Eheschließung: Das Familienrecht begleitet einschneidende Lebensphasen, und eine frühzeitige Beratung verhindert oft teure Fehler. Die Inhalte dieser Seite geben den Rechtsstand allgemein wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 24.04.2026

Für den Scheidungsantrag beim Familiengericht besteht Anwaltszwang: Ohne Anwältin oder Anwalt kann in Berlin kein wirksamer Antrag gestellt werden (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte braucht keine eigene Vertretung, wenn er der Scheidung lediglich zustimmt; eigene Anträge – etwa zu Unterhalt oder Ehewohnung – kann er ohne anwaltliche Vertretung aber nicht stellen. Bei einvernehmlichen Scheidungen genügt daher eine beauftragte Kanzlei; diese vertritt jedoch ausschließlich die Interessen des eigenen Mandanten, nicht beider Ehegatten.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Als Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die auch die Berliner Familiengerichte heranziehen. Nach § 1606 Abs. 3 BGB erfüllt der betreuende Elternteil seinen Beitrag regelmäßig durch Pflege und Erziehung, der andere durch Zahlung. Das Kindergeld wird beim minderjährigen Kind hälftig auf den Barunterhalt angerechnet (§ 1612b BGB). Für eine belastbare Berechnung müssen beide Einkommen vollständig offengelegt werden.

Grundsätzlich niemand allein: Die gemeinsame elterliche Sorge nach § 1626 BGB besteht nach einer Trennung fort. Nur wenn ein Elternteil die Übertragung beantragt und das Familiengericht sie mit dem Kindeswohl für vereinbar hält, wird die Sorge ganz oder teilweise einem Elternteil zugewiesen (§ 1671 BGB). Davon zu unterscheiden ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also die Frage, bei wem das Kind lebt. In Berlin beteiligt das zuständige Familiengericht vor der Entscheidung stets das Jugendamt des Bezirks.

Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten jeweils zur Hälfte – von der gesetzlichen Rente bis zur betrieblichen Altersvorsorge. Er wird bei jeder Scheidung von Amts wegen durchgeführt, ist also ein Standardverfahren, das kein Ehegatte beantragen muss. Ausnahmen: Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet er nur auf Antrag statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG), und durch notariellen Ehevertrag kann er ausgeschlossen werden, sofern die Vereinbarung der gerichtlichen Kontrolle standhält.

Beim Zugewinnausgleich wird für jeden Ehegatten der Zugewinn ermittelt: Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags abzüglich Anfangsvermögen bei der Heirat. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz als Geldbetrag (§§ 1373 ff. BGB). Der Ausgleich erfolgt nur auf Antrag und der Anspruch verjährt regelmäßig drei Jahre nach Kenntnis von der Rechtskraft der Scheidung (§ 195 BGB). Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und erhöhen den Ausgleich in der Regel nicht.

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