Anwältin oder Anwalt für Familienrecht in Augsburg: Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
Das Familienrecht umfasst nahezu alle rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie – von der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB über die Auflösung der Ehe gemäß § 1564 BGB bis hin zur elterlichen Sorge nach § 1626 BGB. In Augsburg ist für sämtliche Streitigkeiten dieser Art das Amtsgericht Augsburg als Familiengericht zuständig. Berufungen und Beschwerden gegen Familiensachen werden vor dem Oberlandesgericht München verhandelt, dem auch der Oberlandesgerichtsbezirk Schwaben zugeordnet ist.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg hat eine besondere theoretische und praktische Qualifikation nachgewiesen. Sie oder er bearbeitet regelmäßig Verfahren rund um Ehescheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinngemeinschaft und Sorgerecht. Gerade in einer wirtschaftlich vielschichtigen Stadt mit Großunternehmen wie MAN Energy Solutions, KUKA oder der Universität Augsburg sind Vermögensverhältnisse oft komplex – etwa bei Betriebsrenten, Immobilien im Augsburger Umland oder Beteiligungen.
Typische Mandate einer Augsburger Familienrechtskanzlei betreffen:
- Einvernehmliche und streitige Scheidung am Amtsgericht Augsburg
- Berechnung von Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
- Ansprüche auf Trennungs- und nachehelichen Unterhalt
- Zugewinnausgleich und Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien
- Regelungen zum Sorgerecht und Umgangsrecht
- Erstellung und Prüfung von Ehe- und Trennungsverträgen
- Vertretung in Gewaltschutzverfahren nach dem GewSchG
Voraussetzungen einer Scheidung in Augsburg: Trennungsjahr und Fristen
Eine Scheidung setzt nach § 1565 BGB voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern in der Regel erst nach Ablauf des Trennungsjahres. Die Trennung kann in Augsburg auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, etwa in zwei getrennt genutzten Bereichen einer Stadtwohnung im Antonsviertel oder einem Einfamilienhaus in Haunstetten – entscheidend ist die vollständige Trennung von „Tisch und Bett“.
Mit dem folgenden Tageszähler lässt sich der Zeitpunkt überprüfen, ab dem das Trennungsjahr abgelaufen ist und der Scheidungsantrag eingereicht werden kann:
Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen und das Trennungsjahr abgelaufen ist. Leben sie länger als drei Jahre getrennt, gilt die Vermutung auch ohne beiderseitigen Antrag (§ 1566 Abs. 2 BGB). Vor dem Amtsgericht Augsburg muss der Scheidungsantrag durch eine Anwältin oder einen Anwalt eingereicht werden – Anwaltszwang besteht nach § 114 FamFG.
Checkliste Scheidung: Diese Unterlagen brauchen Sie
Wer die Scheidung einreicht, sollte diese Unterlagen bereithalten. Vollständige Angaben beschleunigen das Verfahren am Familiengericht.
Checkliste Erstgespräch mit der Anwältin oder dem Anwalt
Mit guter Vorbereitung holen Sie aus dem ersten Beratungsgespräch das Meiste heraus.
Checkliste Trennung: Die ersten Schritte
In der Trennungsphase sollten Sie einige Punkte frühzeitig regeln, um spätere Nachteile zu vermeiden.
Wichtig ist die Drei-Wochen-Frist für die Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss: Innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Entscheidung am Amtsgericht Augsburg kann beim Oberlandesgericht München Beschwerde eingelegt werden. Wer diese Frist versäumt, akzeptiert die Scheidung als rechtskräftig.
So finden Sie die passende Kanzlei für Familienrecht in Augsburg
Bei der Wahl der richtigen Kanzlei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Spezialisierung, Erreichbarkeit, persönliche Chemie und nicht zuletzt die Nähe zum Familiengericht Augsburg. Viele Kanzleien sind rund um die Maximilianstraße, in der Innenstadt oder im Stadtteil Lechhausen ansässig. Über anwaltvergleich.de lassen sich Profile von Anwältinnen und Anwälten in Augsburg nach Rechtsgebiet, Bewertungen und Standort sortieren. Wer in den umliegenden Landkreisen wie Aichach-Friedberg oder dem Augsburger Land wohnt, kann ebenfalls Kanzleien im Stadtgebiet beauftragen, da das Amtsgericht Augsburg auch für viele Umlandgemeinden zuständig ist. Weitere Informationen finden Sie unter Anwalt in Augsburg sowie im Ratgeberbereich.
Eine sorgfältige Vorbereitung des ersten Gesprächs spart Zeit und Kosten. Sinnvoll ist es, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, Einkommensnachweise und Vermögensaufstellungen mitzubringen. Auch eine schriftliche Auflistung der Streitpunkte hilft, die Erstberatung effizient zu gestalten.
Ablauf des Scheidungsverfahrens am Familiengericht in Augsburg
Nach Einreichung des Scheidungsantrags am Amtsgericht Augsburg stellt das Gericht den Antrag der anderen Seite zu. Anschließend führt das Gericht den Versorgungsausgleich nach § 1587 BGB von Amts wegen durch: Die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt. Hierfür versenden die Rentenversicherungen Fragebögen, deren Bearbeitung mehrere Monate dauern kann – ein wesentlicher Grund, warum sich Verfahren in Augsburg meist über sechs bis zwölf Monate erstrecken.
Nach Abschluss des Versorgungsausgleichs setzt das Familiengericht einen mündlichen Termin in einem der Sitzungssäle des Justizgebäudes am Alten Einlass an. Beide Ehegatten müssen persönlich erscheinen. Im einvernehmlichen Verfahren genügt häufig ein kurzer Termin, in dem das Gericht die Trennung, das Scheitern der Ehe und die Folgesachen klärt. Streitige Verfahren – etwa über Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht – können deutlich länger dauern.
Die Verfahrenskosten richten sich nach dem Familiengerichtsverfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem Vermögen errechnet. Mit dem folgenden Rechner lassen sich Gerichts- und Anwaltskosten überschlägig ermitteln:
Wer die Kosten nicht aus eigenem Einkommen tragen kann, hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 ff. FamFG i. V. m. §§ 114 ff. ZPO. Den Antrag stellt die beauftragte Kanzlei beim Amtsgericht Augsburg.
Unterhalt in Augsburg: Kindes- und Ehegattenunterhalt richtig einordnen
Das deutsche Unterhaltsrecht unterscheidet mehrere Arten von Unterhaltsansprüchen. Nach § 1606 Abs. 3 BGB sind beide Elternteile gegenüber minderjährigen Kindern barunterhaltspflichtig, der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch Pflege und Erziehung. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der bundesweit angewandten Düsseldorfer Tabelle. Für ein Kind unter sechs Jahren in der niedrigsten Einkommensgruppe ergibt sich seit 2024 ein Mindestunterhalt von 480 Euro monatlich, abzüglich des hälftigen Kindergeldes.
Beim Ehegattenunterhalt ist zwischen Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelichem Unterhalt (§ 1569 BGB) zu unterscheiden. Der Trennungsunterhalt wird ab Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt. Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte muss grundsätzlich für seinen Unterhalt selbst sorgen, sofern nicht einer der Tatbestände der §§ 1570 ff. BGB greift – etwa Betreuung gemeinsamer Kinder, Alter oder Krankheit.
Typische Streitpunkte bei Augsburger Mandaten betreffen:
- Einordnung von Einkünften aus Selbstständigkeit oder Schichtarbeit
- Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei Immobilien im Stadtgebiet
- Anrechnung von fiktiven Einkünften bei unzureichender Erwerbsbemühung
- Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578b BGB
- Abänderung bestehender Unterhaltstitel bei veränderten Lebensverhältnissen
Sorge- und Umgangsrecht in Augsburg: Was getrennte Eltern wissen müssen
Nach § 1626 BGB tragen Eltern grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge, auch nach Trennung oder Scheidung. Sie umfasst die Personensorge (Aufenthalt, Erziehung, Gesundheit, Schule) und die Vermögenssorge. Nur in Konfliktfällen oder bei Kindeswohlgefährdung entscheidet das Familiengericht über die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil (§ 1671 BGB). In Augsburg arbeiten Gericht, Jugendamt der Stadt Augsburg (An der Blauen Kappe) und freie Träger eng zusammen, etwa bei Beratungsgesprächen oder Anhörungen.
Das Umgangsrecht nach § 1684 BGB sichert dem Kind den regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Streiten sich Eltern über Umgangsfrequenz oder -gestaltung, kann das Amtsgericht Augsburg eine verbindliche Umgangsregelung treffen, in besonderen Fällen auch einen begleiteten Umgang anordnen. Der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder bestimmt zudem die örtliche Zuständigkeit – wohnt das Kind in Friedberg, kann auch das Amtsgericht Aichach involviert sein, bei Augsburger Wohnsitz bleibt es beim Amtsgericht Augsburg.
Hinweis: anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Die Informationen ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht in Augsburg.