Fahrerlaubnisrecht in Solingen: Verwaltungsrecht, nicht Bußgeldsache
Solingen, mit rund 164.621 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt und als Klingenstadt weit über Nordrhein-Westfalen hinaus bekannt, lebt vom Pendelverkehr ins Rheinland und ins Bergische Umland. Das Fahrerlaubnisrecht bestimmt, wer hier ein Kraftfahrzeug führen darf – und es folgt eigenen Regeln, die mit dem Bußgeldverfahren wenig gemein haben.
Geldbuße, Punkte und Fahrverbot gehören zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis und die MPU-Anordnung sind dagegen Verwaltungsrecht: Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Solingen, und wer sich gegen ihre Bescheide wehrt, landet nicht beim Strafrichter, sondern beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, das für die Stadt Solingen zuständig ist. Diese Weichenstellung übersehen viele Betroffene.
Typisch ist die Doppelspur: Das Strafverfahren nach einer Trunkenheitsfahrt endet mit Urteil oder Strafbefehl – und Wochen später meldet sich die Solinger Behörde, weil sie die Fahreignung eigenständig prüft. Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen sind keine zweite Strafe, sondern Gefahrenabwehr; deshalb gelten andere Maßstäbe und andere Fristen.
Wer in dieser Lage steckt, sollte früh eine im Fahrerlaubnisrecht erfahrene Anwältin oder einen erfahrenen Anwalt in Solingen einschalten. Viele Weichen – etwa die Reaktion auf eine Gutachtensanordnung – lassen sich später nicht mehr korrigieren.
MPU-Anordnung nach § 13 und § 13a FeV: wann ein Gutachten verlangt wird
Bei Alkohol regelt § 13 FeV, wann die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern muss: zwingend ab 1,6 Promille. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20) darf die MPU im Fahrerlaubnisrecht aber schon nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille angeordnet werden, wenn dokumentiert ist, dass trotz dieses Wertes keine Ausfallerscheinungen auftraten – das spricht für eine ungewöhnliche Alkoholgewöhnung.
Für Cannabis gilt seit dem 01.04.2024 der neu geschaffene § 13a FeV, für Betäubungs- und Arzneimittel § 14 FeV. Die früher zentralen Begriffe „gelegentlicher Konsum“ und „Trennungsvermögen“ stehen seit 2024 nicht mehr in Anlage 4 zur FeV; an ihre Stelle ist der Missbrauchsbegriff getreten.
Brisant ist § 11 Abs. 8 FeV: Wird das angeordnete Gutachten nicht vorgelegt, darf die Behörde auf Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Zugleich ist die MPU-Anordnung nach herrschender Ansicht nicht selbständig anfechtbar; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage 2022 offengelassen (3 C 9.21). Gerade deshalb gehört jede Anordnung der Solinger Fahrerlaubnisbehörde sofort auf den anwaltlichen Prüfstand – ihre Rechtswidrigkeit wird sonst erst im Streit um die Entziehung relevant.
- Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV)
- Einmalige Fahrt ab 1,1 Promille ohne dokumentierte Ausfallerscheinungen (BVerwG 3 C 3.20)
- Wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss
- Anhaltspunkte für Cannabismissbrauch (§ 13a FeV)
- Einnahme von Betäubungsmitteln oder missbräuchliche Arzneimitteleinnahme (§ 14 FeV)
- Fahrradfahrt mit 1,6 Promille oder mehr – auch ohne Kraftfahrzeug (BVerwG 20.06.2013, 3 B 102.12)
Alkohol und Cannabis im Verkehr: Grenzwerte, die auch in Solingen gelten
Seit dem 22.08.2024 gilt für THC ein Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG); wer zusätzlich Alkohol trinkt, verstößt gegen das Kombinationsverbot des Absatzes 2a. Für das Fahrerlaubnisrecht wichtig: Das Arzneimittelprivileg des § 24a Abs. 4 StVG schützt Cannabis-Patientinnen und -Patienten nur vor dem Bußgeld – nicht vor der Fahrerlaubnisbehörde, die die Eignung eigenständig prüfen darf.
Auch ohne Auto drohen fahrerlaubnisrechtliche Folgen. Wer – etwa auf der Solinger Korkenziehertrasse oder im Stadtverkehr – mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, ist absolut fahruntüchtig; ab diesem Wert ordnet die Behörde eine MPU auch ohne Kraftfahrzeugbezug an (BVerwG 20.06.2013, 3 B 102.12). Die Fahrradfahrt allein begründet dabei keinen Eignungsmangel, sie löst die Begutachtung aus (BVerwG 21.05.2008, 3 C 32.07).
Beim E-Scooter liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille, und anders als beim Fahrrad kann das Strafgericht hier auch die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entziehen. Ob die Behörde zusätzlich das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf Grundlage des § 3 FeV verbieten darf, ist obergerichtlich umstritten – das für Nordrhein-Westfalen zuständige OVG Münster hat das verneint (16 B 1300/23), andere Obergerichte bejahen es; eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stand Anfang 2026 noch aus.
Für Ratsuchende aus Solingen heißt das: Jeder Vorfall mit Alkohol oder Cannabis kann ein fahrerlaubnisrechtliches Nachspiel haben, selbst wenn das Bußgeld- oder Strafverfahren glimpflich endet. Eine frühzeitige Beratung im Fahrerlaubnisrecht ordnet die Risiken ein, bevor die Behörde handelt.
Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
Entzieht die Solinger Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis, ordnet sie regelmäßig die sofortige Vollziehung an – die Klage hat dann keine aufschiebende Wirkung, der Führerschein ist unverzüglich abzugeben. Wirksame Gegenwehr im Fahrerlaubnisrecht bietet der Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, das für Verfahren aus der Stadt Solingen zuständig ist.
Im Eilverfahren prüft das Gericht summarisch, ob der Bescheid voraussichtlich rechtmäßig ist. Dreh- und Angelpunkt ist meist die Gutachtensanordnung: War sie formell oder inhaltlich fehlerhaft, trägt sie den Schluss auf Nichteignung nach § 11 Abs. 8 FeV nicht – und die Entziehung gerät ins Wanken. Genau hier setzt qualifizierte Vertretung im Fahrerlaubnisrecht an.
Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Anforderungen an Begründung und Beweisführung im Fahrerlaubnisrecht hoch sind; wer den Eilantrag ohne fachkundige Hilfe stellt, verschenkt häufig die entscheidenden Argumente.
Wiedererteilung nach § 20 FeV: Sperrfrist, Tilgung und die 15-Jahre-Falle
Die Neuerteilung richtet sich nach § 20 FeV und folgt den Regeln der Ersterteilung – inklusive erneuter Eignungsprüfung. Hat ein Strafgericht eine Sperre nach § 69a StGB verhängt, kann vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden; eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist nach § 69a Abs. 7 StGB möglich, etwa nach erfolgreicher Nachschulung. Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann bei der Solinger Behörde bereits vor Ablauf der Sperrfrist vorbereitet und gestellt werden.
Tückisch sind die Tilgungsfristen des § 29 StVG: Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beginnt die zehnjährige Frist erst mit der Neuerteilung, spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Wer nie wieder einen Antrag stellt, wartet so bis zu 15 statt 10 Jahre auf die Tilgung. Seit dem 01.05.2014 gibt es im Fahreignungsregister zudem keine Tilgungshemmung mehr – eine Weichenstellung, die im Fahrerlaubnisrecht über Jahre nachwirkt.
- Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Solingen stellen – rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist
- Bei Alkohol- oder Cannabisvorgeschichte: Abstinenz- oder Kontrolltrinknachweise frühzeitig beginnen
- MPU-Vorbereitung ernst nehmen – ein negatives Gutachten muss der Behörde nicht vorgelegt werden, bindet aber Zeit und Geld
- Tilgungsstand im Fahreignungsregister nach § 29 StVG prüfen lassen
- Gegebenenfalls vorzeitige Aufhebung der Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB beantragen
- Ablehnende Bescheide fristgerecht vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angreifen
Eine Anwältin oder ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht strukturiert diesen Weg: vom realistischen Zeitplan über die Auswahl der Nachweise bis zur Reaktion auf Rückfragen der Behörde. Das erspart Betroffenen aus Solingen Doppelschleifen, die den Führerschein um Monate verzögern.
EU-Führerschein und § 28 FeV: Anerkennung mit Fallstricken
Wer im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis erwirbt, darf damit nach § 28 FeV grundsätzlich auch in Deutschland fahren. Absatz 4 enthält jedoch Ausnahmen – allen voran den Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis: Stand der ordentliche Wohnsitz zum Ausstellungszeitpunkt ausweislich des Führerscheins nicht im Ausstellungsstaat, gilt die Fahrerlaubnis im Inland nicht. Für das Fahrerlaubnisrecht ist das die häufigste Streitfrage rund um den EU-Führerschein.
Der Europäische Gerichtshof hat in der Sache Hofmann (Urteil vom 26.04.2012, C-419/10) klargestellt: Ist die Sperrfrist abgelaufen und das Wohnsitzerfordernis gewahrt, muss Deutschland den EU-Führerschein anerkennen – auch ohne deutsche MPU. Für Betroffene aus Solingen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann das ein gangbarer Weg sein, allerdings nur bei tatsächlichem Wohnsitz im Ausstellungsstaat.
Vorsicht bleibt geboten: Auf einen klärenden Feststellungsbescheid besteht kein Anspruch, denn § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV ist eine Kann-Vorschrift. Wer die Rechtslage falsch einschätzt und fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine fahrerlaubnisrechtliche Prüfung vor der ersten Fahrt – nicht erst nach der Kontrolle – ist deshalb dringend anzuraten.
Kosten im Fahrerlaubnisrecht: Gebühren nach RVG und GKG
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Gegenstandswert ab. In fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren setzen die Verwaltungsgerichte mangels bezifferbaren Interesses regelmäßig den Auffangwert von 5.000 Euro nach § 52 Abs. 2 GKG an. Hinzu kommen Gerichtskosten nach dem GKG, die bei Klageerhebung als Vorschuss fällig werden.
| Leistung | Rechtsgrundlage | Rahmen |
|---|---|---|
| Erstberatung (Verbraucher) | § 34 Abs. 1 RVG | höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer |
| Außergerichtliche Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde | Nr. 2300 VV RVG (Geschäftsgebühr) | Gebührensatz 0,5 bis 2,5, Regelsatz 1,3 vom Gegenstandswert |
| Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf | Nr. 3100 VV RVG (Verfahrensgebühr) | 1,3-Gebühr nach Streitwert (häufig Auffangwert 5.000 Euro, § 52 Abs. 2 GKG) |
| Mündliche Verhandlung | Nr. 3104 VV RVG (Terminsgebühr) | 1,2-Gebühr nach Streitwert |
| Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO | VV RVG / GKG | eigenes Verfahren mit eigenem, vom Gericht festgesetztem Streitwert |
| Gerichtskosten | GKG | streitwertabhängig, Vorschuss bei Klageerhebung |
Ob eine Rechtsschutzversicherung verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Fahrerlaubnisrecht deckt, hängt vom Tarif ab und sollte vor Mandatserteilung geklärt werden. Daneben sind Vergütungsvereinbarungen zulässig; seriöse Kanzleien in Solingen legen die voraussichtlichen Kosten vor Beginn der Tätigkeit offen.
Anwältin oder Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Solingen finden
Auf anwaltvergleich.de lassen sich Profile von Anwältinnen und Anwälten nach Standort und Tätigkeitsschwerpunkt vergleichen. Wer nach einer MPU-Anordnung oder einem Entziehungsbescheid Unterstützung sucht, findet über die Übersicht Anwalt in Solingen Kanzleien mit Erfahrung im Fahrerlaubnisrecht und Verwaltungsrecht; Hintergrundinformationen zur Plattform stehen im Pressebereich. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt mit der Kanzlei, die dann Fristen sichert und die Vertretung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf übernimmt.
Für Betroffene aus Solingen gilt im Fahrerlaubnisrecht vor allem eines: Fristen wahren. Die Monatsfrist für die Klage und die von der Behörde gesetzte Frist zur Gutachtensbeibringung verzeihen kein Zögern. Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf dem Rechtsstand vom 15.08.2026 und ersetzen keine Beratung im Einzelfall – anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.