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Fahrerlaubnisrecht Solingen

Anwältin oder Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Solingen finden

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Ein Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde trifft viele Menschen in Solingen unvorbereitet: Das Fahrerlaubnisrecht erlaubt der Verwaltung, den Führerschein zu entziehen oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen – häufig mit sofortiger Vollziehung, sodass der Führerschein schon vor jeder Gerichtsentscheidung abgegeben werden muss.

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Redaktion anwaltvergleich.de 9 Min. Lesedauer

Ein Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde trifft viele Menschen in Solingen unvorbereitet: Das Fahrerlaubnisrecht erlaubt der Verwaltung, den Führerschein zu entziehen oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen – häufig mit sofortiger Vollziehung, sodass der Führerschein schon vor jeder Gerichtsentscheidung abgegeben werden muss. Anders als beim Bußgeld entscheidet hier keine Richterin über Punkte oder Fahrverbote, sondern eine Behörde über die Fahreignung.

Für die Klingenstadt mit ihren rund 164.621 Einwohnerinnen und Einwohnern wiegt das besonders schwer: Solingen liegt im hügeligen Bergischen Land, viele Beschäftigte pendeln täglich nach Düsseldorf, Köln oder Wuppertal. Wer die Fahrerlaubnis verliert, verliert oft den Weg zur Arbeit. Gerichtlicher Rechtsschutz gegen Bescheide der Solinger Fahrerlaubnisbehörde führt zum Verwaltungsgericht Düsseldorf, das für die Stadt Solingen zuständig ist.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht prüft, ob eine MPU-Anordnung den strengen Vorgaben der §§ 13, 13a FeV genügt, ob ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO Aussicht auf Erfolg hat und welche Schritte zur Wiedererteilung führen. Weil die Klagefrist in der Regel nur einen Monat beträgt, zählt frühe rechtliche Einordnung – idealerweise, bevor Fristen der Behörde ungenutzt verstreichen.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Verwaltungsgericht Düsseldorf (zuständig für u. a. die Stadt Solingen)
Wichtige Gesetze
§ 13 FeV, § 13a FeV, § 11 Abs. 8 FeV, § 20 FeV
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf zuständig für u. a. die Stadt Solingen

Angaben aus den Justizportalen der Länder, Stand der Angaben: 12.08.2026.

Quellen dieser Seite

Gesetze
Paragrafen im Text führen auf gesetze-im-internet.de, das Gesetzesportal des Bundesministeriums der Justiz.
Gerichte
Verwaltungsgericht Düsseldorf. Weitere Gerichte: Justizportal NRW. Stand der Angaben: 12.08.2026.
Kosten
Gebührentabellen: RVG, Anlage 2 (Anwaltsgebühren) und GKG, Anlage 2 (Gerichtsgebühren).
Einwohnerzahl
Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Anwältinnen und Anwälte
Angaben der Kanzleien und ihrer Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

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Fahrerlaubnisrecht in Solingen: Verwaltungsrecht, nicht Bußgeldsache

Solingen, mit rund 164.621 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt und als Klingenstadt weit über Nordrhein-Westfalen hinaus bekannt, lebt vom Pendelverkehr ins Rheinland und ins Bergische Umland. Das Fahrerlaubnisrecht bestimmt, wer hier ein Kraftfahrzeug führen darf – und es folgt eigenen Regeln, die mit dem Bußgeldverfahren wenig gemein haben.

Geldbuße, Punkte und Fahrverbot gehören zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis und die MPU-Anordnung sind dagegen Verwaltungsrecht: Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Solingen, und wer sich gegen ihre Bescheide wehrt, landet nicht beim Strafrichter, sondern beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, das für die Stadt Solingen zuständig ist. Diese Weichenstellung übersehen viele Betroffene.

Typisch ist die Doppelspur: Das Strafverfahren nach einer Trunkenheitsfahrt endet mit Urteil oder Strafbefehl – und Wochen später meldet sich die Solinger Behörde, weil sie die Fahreignung eigenständig prüft. Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen sind keine zweite Strafe, sondern Gefahrenabwehr; deshalb gelten andere Maßstäbe und andere Fristen.

Wer in dieser Lage steckt, sollte früh eine im Fahrerlaubnisrecht erfahrene Anwältin oder einen erfahrenen Anwalt in Solingen einschalten. Viele Weichen – etwa die Reaktion auf eine Gutachtensanordnung – lassen sich später nicht mehr korrigieren.

MPU-Anordnung nach § 13 und § 13a FeV: wann ein Gutachten verlangt wird

Bei Alkohol regelt § 13 FeV, wann die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern muss: zwingend ab 1,6 Promille. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20) darf die MPU im Fahrerlaubnisrecht aber schon nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille angeordnet werden, wenn dokumentiert ist, dass trotz dieses Wertes keine Ausfallerscheinungen auftraten – das spricht für eine ungewöhnliche Alkoholgewöhnung.

Für Cannabis gilt seit dem 01.04.2024 der neu geschaffene § 13a FeV, für Betäubungs- und Arzneimittel § 14 FeV. Die früher zentralen Begriffe „gelegentlicher Konsum“ und „Trennungsvermögen“ stehen seit 2024 nicht mehr in Anlage 4 zur FeV; an ihre Stelle ist der Missbrauchsbegriff getreten.

Brisant ist § 11 Abs. 8 FeV: Wird das angeordnete Gutachten nicht vorgelegt, darf die Behörde auf Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Zugleich ist die MPU-Anordnung nach herrschender Ansicht nicht selbständig anfechtbar; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage 2022 offengelassen (3 C 9.21). Gerade deshalb gehört jede Anordnung der Solinger Fahrerlaubnisbehörde sofort auf den anwaltlichen Prüfstand – ihre Rechtswidrigkeit wird sonst erst im Streit um die Entziehung relevant.

  • Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV)
  • Einmalige Fahrt ab 1,1 Promille ohne dokumentierte Ausfallerscheinungen (BVerwG 3 C 3.20)
  • Wiederholte Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss
  • Anhaltspunkte für Cannabismissbrauch (§ 13a FeV)
  • Einnahme von Betäubungsmitteln oder missbräuchliche Arzneimitteleinnahme (§ 14 FeV)
  • Fahrradfahrt mit 1,6 Promille oder mehr – auch ohne Kraftfahrzeug (BVerwG 20.06.2013, 3 B 102.12)

Alkohol und Cannabis im Verkehr: Grenzwerte, die auch in Solingen gelten

Seit dem 22.08.2024 gilt für THC ein Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG); wer zusätzlich Alkohol trinkt, verstößt gegen das Kombinationsverbot des Absatzes 2a. Für das Fahrerlaubnisrecht wichtig: Das Arzneimittelprivileg des § 24a Abs. 4 StVG schützt Cannabis-Patientinnen und -Patienten nur vor dem Bußgeld – nicht vor der Fahrerlaubnisbehörde, die die Eignung eigenständig prüfen darf.

Auch ohne Auto drohen fahrerlaubnisrechtliche Folgen. Wer – etwa auf der Solinger Korkenziehertrasse oder im Stadtverkehr – mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, ist absolut fahruntüchtig; ab diesem Wert ordnet die Behörde eine MPU auch ohne Kraftfahrzeugbezug an (BVerwG 20.06.2013, 3 B 102.12). Die Fahrradfahrt allein begründet dabei keinen Eignungsmangel, sie löst die Begutachtung aus (BVerwG 21.05.2008, 3 C 32.07).

Beim E-Scooter liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille, und anders als beim Fahrrad kann das Strafgericht hier auch die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entziehen. Ob die Behörde zusätzlich das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf Grundlage des § 3 FeV verbieten darf, ist obergerichtlich umstritten – das für Nordrhein-Westfalen zuständige OVG Münster hat das verneint (16 B 1300/23), andere Obergerichte bejahen es; eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stand Anfang 2026 noch aus.

Für Ratsuchende aus Solingen heißt das: Jeder Vorfall mit Alkohol oder Cannabis kann ein fahrerlaubnisrechtliches Nachspiel haben, selbst wenn das Bußgeld- oder Strafverfahren glimpflich endet. Eine frühzeitige Beratung im Fahrerlaubnisrecht ordnet die Risiken ein, bevor die Behörde handelt.

Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf

Entzieht die Solinger Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis, ordnet sie regelmäßig die sofortige Vollziehung an – die Klage hat dann keine aufschiebende Wirkung, der Führerschein ist unverzüglich abzugeben. Wirksame Gegenwehr im Fahrerlaubnisrecht bietet der Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, das für Verfahren aus der Stadt Solingen zuständig ist.

Im Eilverfahren prüft das Gericht summarisch, ob der Bescheid voraussichtlich rechtmäßig ist. Dreh- und Angelpunkt ist meist die Gutachtensanordnung: War sie formell oder inhaltlich fehlerhaft, trägt sie den Schluss auf Nichteignung nach § 11 Abs. 8 FeV nicht – und die Entziehung gerät ins Wanken. Genau hier setzt qualifizierte Vertretung im Fahrerlaubnisrecht an.

Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf besteht in erster Instanz kein Anwaltszwang. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Anforderungen an Begründung und Beweisführung im Fahrerlaubnisrecht hoch sind; wer den Eilantrag ohne fachkundige Hilfe stellt, verschenkt häufig die entscheidenden Argumente.

Wiedererteilung nach § 20 FeV: Sperrfrist, Tilgung und die 15-Jahre-Falle

Die Neuerteilung richtet sich nach § 20 FeV und folgt den Regeln der Ersterteilung – inklusive erneuter Eignungsprüfung. Hat ein Strafgericht eine Sperre nach § 69a StGB verhängt, kann vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden; eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist nach § 69a Abs. 7 StGB möglich, etwa nach erfolgreicher Nachschulung. Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann bei der Solinger Behörde bereits vor Ablauf der Sperrfrist vorbereitet und gestellt werden.

Tückisch sind die Tilgungsfristen des § 29 StVG: Bei einer Entziehung wegen mangelnder Eignung beginnt die zehnjährige Frist erst mit der Neuerteilung, spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Wer nie wieder einen Antrag stellt, wartet so bis zu 15 statt 10 Jahre auf die Tilgung. Seit dem 01.05.2014 gibt es im Fahreignungsregister zudem keine Tilgungshemmung mehr – eine Weichenstellung, die im Fahrerlaubnisrecht über Jahre nachwirkt.

  • Antrag auf Neuerteilung bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Solingen stellen – rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist
  • Bei Alkohol- oder Cannabisvorgeschichte: Abstinenz- oder Kontrolltrinknachweise frühzeitig beginnen
  • MPU-Vorbereitung ernst nehmen – ein negatives Gutachten muss der Behörde nicht vorgelegt werden, bindet aber Zeit und Geld
  • Tilgungsstand im Fahreignungsregister nach § 29 StVG prüfen lassen
  • Gegebenenfalls vorzeitige Aufhebung der Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB beantragen
  • Ablehnende Bescheide fristgerecht vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angreifen

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht strukturiert diesen Weg: vom realistischen Zeitplan über die Auswahl der Nachweise bis zur Reaktion auf Rückfragen der Behörde. Das erspart Betroffenen aus Solingen Doppelschleifen, die den Führerschein um Monate verzögern.

EU-Führerschein und § 28 FeV: Anerkennung mit Fallstricken

Wer im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis erwirbt, darf damit nach § 28 FeV grundsätzlich auch in Deutschland fahren. Absatz 4 enthält jedoch Ausnahmen – allen voran den Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis: Stand der ordentliche Wohnsitz zum Ausstellungszeitpunkt ausweislich des Führerscheins nicht im Ausstellungsstaat, gilt die Fahrerlaubnis im Inland nicht. Für das Fahrerlaubnisrecht ist das die häufigste Streitfrage rund um den EU-Führerschein.

Der Europäische Gerichtshof hat in der Sache Hofmann (Urteil vom 26.04.2012, C-419/10) klargestellt: Ist die Sperrfrist abgelaufen und das Wohnsitzerfordernis gewahrt, muss Deutschland den EU-Führerschein anerkennen – auch ohne deutsche MPU. Für Betroffene aus Solingen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kann das ein gangbarer Weg sein, allerdings nur bei tatsächlichem Wohnsitz im Ausstellungsstaat.

Vorsicht bleibt geboten: Auf einen klärenden Feststellungsbescheid besteht kein Anspruch, denn § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV ist eine Kann-Vorschrift. Wer die Rechtslage falsch einschätzt und fährt, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine fahrerlaubnisrechtliche Prüfung vor der ersten Fahrt – nicht erst nach der Kontrolle – ist deshalb dringend anzuraten.

Kosten im Fahrerlaubnisrecht: Gebühren nach RVG und GKG

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Gegenstandswert ab. In fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren setzen die Verwaltungsgerichte mangels bezifferbaren Interesses regelmäßig den Auffangwert von 5.000 Euro nach § 52 Abs. 2 GKG an. Hinzu kommen Gerichtskosten nach dem GKG, die bei Klageerhebung als Vorschuss fällig werden.

Gebührenrahmen im Fahrerlaubnisrecht nach RVG und GKG (Rechtsstand 2026)
LeistungRechtsgrundlageRahmen
Erstberatung (Verbraucher)§ 34 Abs. 1 RVGhöchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer
Außergerichtliche Vertretung gegenüber der FahrerlaubnisbehördeNr. 2300 VV RVG (Geschäftsgebühr)Gebührensatz 0,5 bis 2,5, Regelsatz 1,3 vom Gegenstandswert
Klage vor dem Verwaltungsgericht DüsseldorfNr. 3100 VV RVG (Verfahrensgebühr)1,3-Gebühr nach Streitwert (häufig Auffangwert 5.000 Euro, § 52 Abs. 2 GKG)
Mündliche VerhandlungNr. 3104 VV RVG (Terminsgebühr)1,2-Gebühr nach Streitwert
Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGOVV RVG / GKGeigenes Verfahren mit eigenem, vom Gericht festgesetztem Streitwert
GerichtskostenGKGstreitwertabhängig, Vorschuss bei Klageerhebung

Ob eine Rechtsschutzversicherung verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Fahrerlaubnisrecht deckt, hängt vom Tarif ab und sollte vor Mandatserteilung geklärt werden. Daneben sind Vergütungsvereinbarungen zulässig; seriöse Kanzleien in Solingen legen die voraussichtlichen Kosten vor Beginn der Tätigkeit offen.

Anwältin oder Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Solingen finden

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Profile von Anwältinnen und Anwälten nach Standort und Tätigkeitsschwerpunkt vergleichen. Wer nach einer MPU-Anordnung oder einem Entziehungsbescheid Unterstützung sucht, findet über die Übersicht Anwalt in Solingen Kanzleien mit Erfahrung im Fahrerlaubnisrecht und Verwaltungsrecht; Hintergrundinformationen zur Plattform stehen im Pressebereich. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt mit der Kanzlei, die dann Fristen sichert und die Vertretung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf übernimmt.

Für Betroffene aus Solingen gilt im Fahrerlaubnisrecht vor allem eines: Fristen wahren. Die Monatsfrist für die Klage und die von der Behörde gesetzte Frist zur Gutachtensbeibringung verzeihen kein Zögern. Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf dem Rechtsstand vom 15.08.2026 und ersetzen keine Beratung im Einzelfall – anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ja, das ist möglich. Zwingend ist die MPU nach § 13 FeV erst ab 1,6 Promille. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber entschieden (Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20), dass die Behörde schon nach einer einmaligen Fahrt ab 1,1 Promille ein Gutachten anordnen darf, wenn dokumentiert ist, dass keine Ausfallerscheinungen auftraten – das deutet auf Alkoholgewöhnung hin. Lassen Sie die Anordnung anwaltlich prüfen, denn ohne vorgelegtes Gutachten darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Nichteignung schließen.

Nach herrschender Ansicht nein: Die Gutachtensanordnung gilt als Vorbereitungshandlung und ist nicht selbständig anfechtbar; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage 2022 ausdrücklich offengelassen (3 C 9.21). Ihre Rechtmäßigkeit wird erst im Verfahren gegen die spätere Entziehung geprüft. Das macht die Lage heikel: Wer das Gutachten nicht beibringt, riskiert die Entziehung nach § 11 Abs. 8 FeV. Deshalb sollte eine Anwältin oder ein Anwalt die Anordnung sofort prüfen, solange die Beibringungsfrist noch läuft.

Ja. Das Arzneimittelprivileg des § 24a Abs. 4 StVG schützt Patientinnen und Patienten nur vor dem Bußgeld, nicht vor der Fahrerlaubnisbehörde. Diese kann bei Zweifeln an der Eignung ein Gutachten nach § 14 FeV anordnen; seit 2024 stellt Anlage 4 zur FeV auf den Missbrauchsbegriff ab. Wer sein Medikament zuverlässig nach ärztlicher Verordnung einnimmt und keine Leistungseinbußen zeigt, kann geeignet bleiben – entscheidend ist die sorgfältige Dokumentation der Therapie, die anwaltlich aufbereitet werden sollte.

Grundsätzlich ja: Nach § 28 FeV und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Hofmann (26.04.2012, C-419/10) ist der EU-Führerschein anzuerkennen, wenn die Sperrfrist abgelaufen war und das Wohnsitzerfordernis gewahrt wurde – eine deutsche MPU ist dann nicht nötig. Bei einem Wohnsitzverstoß greift jedoch die Ausnahme des § 28 Abs. 4 FeV. Einen klärenden Feststellungsbescheid können Sie nicht verlangen, denn § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV ist eine Kann-Vorschrift; vor der ersten Fahrt sollte die Rechtslage anwaltlich geklärt werden.

Der Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zielt darauf, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, weil Entziehungsbescheide meist für sofort vollziehbar erklärt werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf, zuständig für die Stadt Solingen, prüft summarisch die Erfolgsaussichten – häufig steht und fällt alles mit der Rechtmäßigkeit der Gutachtensanordnung. Eine feste Entscheidungsfrist gibt es nicht; bis zur Entscheidung bleibt die Entziehung wirksam, Sie dürfen also nicht fahren. Beachten Sie zudem die einmonatige Klagefrist ab Bekanntgabe des Bescheids.

Fahrerlaubnisrecht in Solingen: passende Kanzlei finden

In Solingen selbst steht derzeit niemand mit dem Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht bei uns. Im Umkreis von 25 km stehen 63 Fachanwältinnen und Fachanwälte; die 10 nächstgelegenen stehen unten. Quelle: Angaben der Kanzleien und Kanzlei-Websites; Fachanwaltstitel laut Amtlichem Anwaltsverzeichnis der BRAK.

Gezählt werden Kanzleiprofile auf anwaltvergleich.de und Basisprofile aus Angaben der Kanzlei-Websites und weiterer öffentlicher Quellen.

Im Umkreis von 50 Kilometern um Solingen hat noch keine Kanzlei für Fahrerlaubnisrecht ein eigenes Profil bei uns. Unten stehen die nächstgelegenen Fachanwältinnen und Fachanwälte aus der Umgebung. Schildern Sie Ihr Anliegen — wir leiten es an eine passende Kanzlei weiter, unverbindlich und für Sie kostenfrei.

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Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Umgebung

Basisprofil Angaben aus Kanzlei-Websites und weiteren öffentlichen Quellen, noch nicht von den Anwältinnen und Anwälten bestätigt. Zu Fahrerlaubnisrecht gibt es keinen eigenen Fachanwaltstitel; gezeigt werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht und Verwaltungsrecht. Entfernung = Luftlinie ab Solingen, Umkreis bis 25 km; der Ort ist der Kanzleisitz.

  • Basisprofil

    Jochen Ohliger

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Solingen · 1 km

    Birkenweiher 13, 42651 Solingen

    Krall, Kalkum & Partner GbR

  • Basisprofil

    Michael Kleimt

    Fachanwalt für Verwaltungsrecht +1

    Solingen · 1 km

    Birkenweiher 13, 42651 Solingen

    Krall, Kalkum & Partner GbR

  • Basisprofil

    Danuta Weßolly

    Fachanwältin für Verwaltungsrecht +2

    Solingen · 3 km

    Friedrich-Ebert-Straße 75-77, 42719 Solingen

    HSH & Daun Rechtsanwälte

  • Basisprofil

    Sarah Schulz

    Fachanwältin für Verkehrsrecht +1

    Wuppertal · 6 km

    Gräfrather Straße 15, 42329 Wuppertal

    Sarah Schulz

    +49 202 69357410

  • Basisprofil

    Oliver Sonntag

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Solingen · 6 km

    Düsseldorfer Str. 35, 42697 Solingen

    Rechtsanwaltskanzlei Stein & Sonntag GbR

  • Basisprofil

    Andreas Rau

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Solingen · 6 km

    Wilhelmstraße 7, 42697 Solingen

    Strässer und Partner Rechtsanwälte Fachanwälte

  • Basisprofil

    Norbert Springob

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +2

    Remscheid · 7 km

    Luisenstraße 7, 42853 Remscheid

    Dr. Hertel & Partner – Rechtsanwälte

    +49 2191 49705-0

  • Basisprofil

    Till Büssem

    Fachanwalt für Verkehrsrecht +1

    Remscheid · 7 km

    Elberfelderstraße 78, 42853 Remscheid

    Rechtsanwaltskanzlei Frowein & Büssem

    +49 2191 299967

  • Basisprofil

    Charleen Pfohl

    Fachanwältin für Verkehrsrecht

    Wuppertal · 10 km

    Morianstraße 3, 42103 Wuppertal

    GKS Rechtsanwälte GbR

    +49 202 245670

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