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Erbrecht Hannover

Anwältin oder Anwalt für Erbrecht in Hannover: Testament, Pflichtteil, Erbschein

Ein Todesfall wirft neben der Trauer viele rechtliche Fragen auf. Im Erbrecht gelten in Hannover zwar dieselben Bundesgesetze wie überall in Deutschland, die Zuständigkeiten sind jedoch örtlich geregelt: Das Amtsgericht Hannover eröffnet als Nachlassgericht Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen.

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Redaktion anwaltvergleich.de 9 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 27.08.2026

Ein Todesfall wirft neben der Trauer viele rechtliche Fragen auf. Im Erbrecht gelten in Hannover zwar dieselben Bundesgesetze wie überall in Deutschland, die Zuständigkeiten sind jedoch örtlich geregelt: Das Amtsgericht Hannover eröffnet als Nachlassgericht Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Erbausschlagungen entgegen. Wer in der niedersächsischen Landeshauptstadt mit ihren rund 548.186 Einwohnerinnen und Einwohnern erbt, enterbt wird oder den eigenen Nachlass ordnen möchte, bewegt sich damit in einem klar strukturierten Verfahrensrahmen.

Gleichzeitig steckt das Erbrecht voller Fristen und Formvorschriften, deren Versäumnis teuer werden kann: Die Ausschlagung eines überschuldeten Erbes ist nach § 1944 BGB nur binnen sechs Wochen möglich, ein privates Testament ist ohne vollständige Handschrift nach § 2247 BGB unwirksam, und Pflichtteilsansprüche aus § 2303 BGB verjähren regelmäßig in drei Jahren. Kommt es zum Streit, entscheidet je nach Streitwert das Amtsgericht Hannover oder das Landgericht Hannover; Berufungen und Beschwerden führen zum Oberlandesgericht Celle.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht in Hannover hilft, Ansprüche richtig einzuordnen, Fristen zu wahren und den Nachlass so zu regeln, dass Familienvermögen nicht im Konflikt aufgerieben wird – vom handschriftlichen Testament bis zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Hannover, Landgericht Hannover, Oberlandesgericht Celle
Wichtige Gesetze
§ 1922 BGB, § 2303 BGB, § 1944 BGB, § 2038 BGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover
  • Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover
  • Oberlandesgericht Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.

Anwältin oder Anwalt für Erbrecht in Hannover: Testament, Erbe und Pflichtteil

Stirbt ein Mensch, geht sein Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erbinnen und Erben über – Fachleute sprechen von Gesamtrechtsnachfolge. Dazu zählen nicht nur Konten, Immobilien und Hausrat, sondern auch Schulden. In Hannover, der Landeshauptstadt Niedersachsens mit rund 548.186 Einwohnerinnen und Einwohnern, ist für Nachlasssachen das Amtsgericht Hannover als Nachlassgericht zuständig: Es verwahrt Testamente, eröffnet sie nach dem Erbfall und erteilt Erbscheine. Wer sich frühzeitig mit dem Erbrecht befasst, kann viele der Konflikte vermeiden, die später vor Gericht landen.

Ein privates Testament ist nur wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben ist (§ 2247 BGB) – ein am Computer geschriebener und lediglich unterzeichneter Text genügt nicht. Hinzu kommt die Testierfähigkeit nach § 2229 BGB: Testieren kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, Minderjährige allerdings nur vor einer Notarin oder einem Notar; wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit die Bedeutung seiner Erklärung nicht erkennen kann, ist testierunfähig. Gerade bei Demenzerkrankungen wird die Testierfähigkeit im Nachhinein häufig angezweifelt – ein typischer Ausgangspunkt für Erbrechtsstreitigkeiten, die in Hannover je nach Streitwert vor dem Amtsgericht Hannover oder dem Landgericht Hannover ausgetragen werden.

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Erbrecht in Hannover arbeitet in beide Richtungen: vorausschauend bei der Nachlassplanung mit Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis – und nach dem Erbfall bei Erbschein, Auskunftsansprüchen sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsforderungen. In einer Großstadt wie Hannover mit vielen Eigentumswohnungen, Wohnhäusern und inhabergeführten Betrieben gehört auch die Unternehmensnachfolge zu den wiederkehrenden Themen im Erbrecht.

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Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge in Hannover

Hinterlässt die verstorbene Person weder Testament noch Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge der §§ 1924 ff. BGB. Sie ordnet die Verwandten in Ordnungen und gilt in Hannover genauso wie im übrigen Niedersachsen:

  • Erste Ordnung: Kinder der verstorbenen Person, ersatzweise deren Kinder, also die Enkel (§ 1924 BGB)
  • Zweite Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge, insbesondere Geschwister sowie Nichten und Neffen
  • Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge, etwa Tanten, Onkel und Cousins
  • Ehegattinnen und Ehegatten erben daneben nach § 1931 BGB – neben Kindern in der Zugewinngemeinschaft regelmäßig zur Hälfte
  • Eine nähere Ordnung schließt alle entfernteren Ordnungen vollständig aus
  • Gibt es weder Verwandte noch Ehegatten, erbt als letzte Stufe das Land Niedersachsen (§ 1936 BGB)

Wer durch Testament enterbt wurde, steht nicht zwingend mit leeren Händen da: § 2303 BGB sichert Abkömmlingen, Ehegatten und unter Umständen den Eltern den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als reiner Geldanspruch gegen die Erben. Ein Beispiel: Hinterlässt ein verwitweter Vater aus Hannover zwei Kinder und setzt nur eines als Alleinerben ein, beträgt der gesetzliche Erbteil des übergangenen Kindes die Hälfte, sein Pflichtteil also ein Viertel des Nachlasswerts. Der Anspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung.

In der Praxis streiten die Beteiligten vor allem über die Bewertung des Nachlasses – bei hannoverschen Immobilien geht es dabei oft um erhebliche Beträge. Pflichtteilsklagen mit einem Streitwert über 10.000 Euro gehören seit dem 1. Januar 2026 vor das Landgericht Hannover, darunter entscheidet das Amtsgericht Hannover (§ 23 Nr. 1 GVG); gegen Urteile des Landgerichts führt die Berufung zum Oberlandesgericht Celle. Wer erbrechtliche Ansprüche beziffern will, sollte Nachlassverzeichnis und Immobilienwerte anwaltlich prüfen lassen.

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So finden Sie die passende Kanzlei für Erbrecht in Hannover

Das Erbrecht reicht von der einfachen Testamentsberatung bis zum mehrjährigen Rechtsstreit über Unternehmensanteile. Entsprechend unterschiedlich sind die Kanzleien in Hannover aufgestellt. Bei der Auswahl helfen einige nachprüfbare Kriterien:

  • Fachanwaltstitel für Erbrecht als Nachweis besonderer Kenntnisse und regelmäßiger Fallpraxis
  • Erfahrung mit Nachlassverfahren beim Amtsgericht Hannover, etwa in Erbschein- und Ausschlagungssachen
  • Zum eigenen Fall passende Schwerpunkte: Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Unternehmensnachfolge oder Immobilien im Nachlass
  • Klare Kostenauskunft vor der Mandatserteilung, gestützt auf § 34 RVG oder eine Vergütungsvereinbarung
  • Bereitschaft, zunächst eine außergerichtliche Einigung oder Mediation zu versuchen
  • Verständliche Kommunikation und verlässliche Erreichbarkeit während des Verfahrens

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien mit Schwerpunkt Erbrecht nach Standort, Spezialisierung und Bewertungen früherer Mandantinnen und Mandanten vergleichen. Die Profilseiten zeigen Tätigkeitsschwerpunkte und Kontaktmöglichkeiten, sodass Ratsuchende gezielt eine Anwältin oder einen Anwalt in Hannover ansprechen können; vertiefende Beiträge zu einzelnen erbrechtlichen Fragen bündelt der Ratgeber. Die rechtliche Prüfung des Einzelfalls übernimmt anschließend die beauftragte Kanzlei.

Für das Erstgespräch lohnt es sich, Unterlagen bereitzulegen: Testament oder Erbvertrag, Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts Hannover, Kontoauszüge, Grundbuchauszüge und eine Aufstellung bekannter Schulden. Läuft bereits eine Frist – etwa die sechswöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB – sollte das gleich zu Beginn angesprochen werden.

Erbengemeinschaft in Hannover: Auseinandersetzung und Streit vermeiden

Hinterlässt die verstorbene Person mehrere Erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Nach § 2038 BGB verwalten die Miterben den Nachlass gemeinschaftlich: Über Nachlassgegenstände können sie nur gemeinsam verfügen, Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung – etwa notwendige Reparaturen an einem geerbten Haus – lassen sich mit der Mehrheit der Erbanteile beschließen. Kein Miterbe kann allein verkaufen, kündigen oder Konten auflösen.

Der klassische Konfliktfall in einer Großstadt wie Hannover ist die geerbte Immobilie: Ein Teil der Erbengemeinschaft möchte verkaufen, ein anderer vermieten oder selbst einziehen. Gelingt keine einvernehmliche Auseinandersetzung durch Vertrag, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung über das Amtsgericht Hannover – ein Weg, der häufig einen geringeren Erlös bringt als ein frei verhandelter Verkauf und das Verhältnis der Beteiligten dauerhaft belastet.

Eskaliert der Streit, kommt eine Erbauseinandersetzungsklage in Betracht. Liegt der Streitwert über 10.000 Euro, ist das Landgericht Hannover zuständig; die Berufung führt zum Oberlandesgericht Celle, dem für Hannover zuständigen Oberlandesgericht. Eine im Erbrecht erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt versucht deshalb zunächst, durch Vermittlung, Teilauseinandersetzung oder Abschichtung einzelner Miterben eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden – das spart Kosten, Zeit und familiären Frieden.

Erbe ausschlagen in Hannover: Die 6-Wochen-Frist

Weil nach § 1922 BGB auch Schulden vererbt werden, kann die Ausschlagung der Erbschaft wirtschaftlich geboten sein – etwa wenn der Nachlass überschuldet ist oder unklare Verbindlichkeiten drohen. § 1944 BGB setzt dafür eine knappe Frist: sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem die Erbin oder der Erbe vom Erbfall und vom Grund der eigenen Berufung erfährt. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland oder hält sich die erbende Person bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Die Form ist streng: Die Ausschlagung wird zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt oder in öffentlich beglaubigter Form – also über eine Notarin oder einen Notar – eingereicht (§ 1945 BGB). Möglich ist die Erklärung beim Amtsgericht Hannover als Nachlassgericht oder beim Amtsgericht des eigenen Wohnsitzes, das sie weiterleitet. Wichtig für Familien: Schlagen Eltern aus, rücken oft die eigenen Kinder als nächstberufene Erben nach – für minderjährige Kinder müssen die Sorgeberechtigten dann ebenfalls fristgerecht ausschlagen.

Wer die Frist verstreichen lässt, hat die Erbschaft angenommen. Das Erbrecht bietet dann noch Auswege wie die Anfechtung der Annahme bei einem Irrtum über die Überschuldung oder die Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz – Instrumente, deren Einsatz gut überlegt sein will. Gerade bei unübersichtlichen Vermögensverhältnissen ist eine kurzfristige erbrechtliche Beratung sinnvoll, bevor die sechs Wochen ablaufen.

Erbschein in Hannover: Beantragung und Kosten

Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis über das Erbrecht einer Person. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt verlangen ihn häufig, bevor sie Konten freigeben oder Eigentum umschreiben. Beantragt wird er beim Amtsgericht Hannover; zum Antrag gehört eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, ersetzt es den Erbschein in vielen Fällen – das spart Gebühren und Zeit.

Die Kosten des Erbscheinsverfahrens richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und steigen mit dem Wert des Nachlasses. Für die Erteilung des Erbscheins und für die eidesstattliche Versicherung fällt jeweils eine volle 1,0-Gebühr an. Für die anwaltliche Beratung im Erbrecht setzt § 34 RVG für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzliche Obergrenzen.

Gesetzliche Gebühren rund um den Erbfall (ohne Auslagen und Umsatzsteuer)
LeistungRechtsgrundlageKostenrahmen
Erstberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher§ 34 Abs. 1 RVGhöchstens 190 Euro
Weitergehende Beratung für Verbraucherinnen und Verbraucher§ 34 Abs. 1 RVGhöchstens 250 Euro
Erbschein bei 110.000 Euro NachlasswertGNotKG, Tabelle Brund 273 Euro (1,0-Gebühr)
Eidesstattliche Versicherung zum ErbscheinsantragGNotKGweitere 1,0-Gebühr in gleicher Höhe
Gerichtliche Vertretung im ErbrechtsstreitRVG, nach Gegenstandswertwertabhängig; ab 10.000 Euro Streitwert vor dem Landgericht Hannover

Gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover im Erbscheinsverfahren ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht Celle möglich – etwa wenn das Nachlassgericht die Erteilung ablehnt oder mehrere Beteiligte widersprechende Erbscheinsanträge stellen. Spätestens in dieser Lage ist anwaltliche Vertretung im Erbrecht dringend zu empfehlen, denn im Beschwerdeverfahren werden die Weichen für die endgültige Erbenstellung gestellt.

Ob Testamentsgestaltung, Pflichtteil, Ausschlagung oder Erbschein: Wer seine erbrechtliche Situation früh klären lässt, verhandelt aus einer besseren Position. Über die Profilsuche finden Ratsuchende eine passende Kanzlei für Erbrecht in Hannover. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 27.08.2026

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge des BGB. Zuerst erben die Kinder zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB); daneben erhält die Ehegattin oder der Ehegatte nach § 1931 BGB einen eigenen Erbteil, in der Zugewinngemeinschaft neben Kindern regelmäßig die Hälfte. Gibt es keine Abkömmlinge, kommen Eltern und Geschwister zum Zug. Nach § 1922 BGB geht das Vermögen dabei als Ganzes über – einschließlich aller Schulden. Für Nachlasssachen im Stadtgebiet ist das Amtsgericht Hannover zuständig; bei unklaren Familienverhältnissen empfiehlt sich erbrechtliche Beratung.

Der Pflichtteil beträgt nach § 2303 BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht enterbten Abkömmlingen, Ehegatten und unter Umständen den Eltern zu. Beispiel: Hinterlässt eine verwitwete Person zwei Kinder und enterbt eines, läge dessen gesetzlicher Erbteil bei der Hälfte – der Pflichtteil beträgt also ein Viertel des Nachlasswerts. Es handelt sich um einen reinen Geldanspruch gegen die Erben, der regelmäßig in drei Jahren verjährt. Bei Immobilien in Hannover ist die Nachlassbewertung oft der eigentliche Streitpunkt und sollte anwaltlich geprüft werden.

Nachlassgericht für das Stadtgebiet ist das Amtsgericht Hannover. Es eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine, nimmt Erbausschlagungen entgegen und verwahrt Testamente in amtlicher Verwahrung. Gegen seine Entscheidungen im Nachlassverfahren ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht Celle möglich. Davon zu unterscheiden sind streitige Erbprozesse, etwa Pflichtteils- oder Erbauseinandersetzungsklagen: Sie gehören bei einem Streitwert bis 10.000 Euro vor das Amtsgericht Hannover, darüber vor das Landgericht Hannover (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit 2026 geltenden Fassung).

Die Ausschlagung ist nach § 1944 BGB nur binnen sechs Wochen möglich, gerechnet ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der eigenen Berufung als Erbin oder Erbe. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, gilt eine Frist von sechs Monaten. Die Erklärung muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts – in Hannover das Amtsgericht Hannover – oder notariell beglaubigt erfolgen. Wer die Frist versäumt, gilt als Erbe; für minderjährige Kinder müssen Sorgeberechtigte gesondert ausschlagen.

Für die reine Beratung setzt § 34 RVG gesetzliche Grenzen: Die Erstberatung darf für Verbraucherinnen und Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer kosten, eine weitergehende Beratung höchstens 250 Euro. Für die Vertretung gegenüber Erben, Banken oder vor dem Amtsgericht Hannover und dem Landgericht Hannover richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert des RVG oder nach einer Vergütungsvereinbarung. Seriöse Kanzleien erläutern die voraussichtlichen Kosten vor der Mandatserteilung – fragen Sie im Erstgespräch ausdrücklich danach.

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