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Erbrecht Düsseldorf

Erbrecht in Düsseldorf: Anwältin oder Anwalt für Testament und Pflichtteil

Ein Todesfall bringt neben der Trauer viele rechtliche Fragen mit sich.

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Redaktion anwaltvergleich.de 9 Min. Lesedauer Redaktionell geprüft 19.08.2026

Ein Todesfall bringt neben der Trauer viele rechtliche Fragen mit sich. Wer in Düsseldorf mit einem Erbfall konfrontiert ist, hat es im Erbrecht meist mit dem Amtsgericht Düsseldorf als Nachlassgericht zu tun – etwa bei der Testamentseröffnung, der Erbausschlagung oder dem Antrag auf einen Erbschein. Nach § 1922 BGB geht das gesamte Vermögen der verstorbenen Person in einem Zug auf die Erbinnen und Erben über, einschließlich aller Schulden.

Düsseldorf zählt rund 631.217 Einwohnerinnen und Einwohner und ist als Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens Sitz zahlreicher Unternehmen, Banken und internationaler Familien. Entsprechend vielschichtig sind die Nachlässe: vermietete Immobilien, Gesellschaftsanteile, Depots oder Vermögen im Ausland. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht ordnet die Lage, sichert Fristen wie die sechswöchige Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB und vertritt Sie gegenüber Miterben, Banken und Gerichten.

Diese Seite erklärt, wie Testament und Pflichtteil zusammenhängen, was in einer Erbengemeinschaft zu beachten ist, wie der Erbschein beim Amtsgericht Düsseldorf beantragt wird und welche Kosten dabei entstehen – mit konkreten Paragrafen, Fristen und Zuständigkeiten für den Düsseldorfer Erbfall.

Auf einen Blick

Zuständige Gerichte
Amtsgericht Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf, Oberlandesgericht Düsseldorf
Wichtige Gesetze
§ 1922 BGB, § 2303 BGB, § 1944 BGB, § 2038 BGB
Kosten
Erstberatung häufig günstig · weitere Kosten nach RVG/Streitwert (Anwaltsgebühren zzgl. Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG)

Zuständige Gerichte

  • Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
  • Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
  • Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf

Angaben aus den Justizportalen der Länder, zuletzt geprüft am 06.06.2026.

Anwältin oder Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf: Testament, Erbe und Pflichtteil

Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach dessen Tod geschieht. Ausgangspunkt ist § 1922 BGB: Mit dem Tod geht der Nachlass – Immobilien, Konten, Hausrat, aber auch Verbindlichkeiten – als Ganzes auf die Erbinnen und Erben über; Juristinnen und Juristen sprechen von Gesamtrechtsnachfolge. Für die rund 631.217 Einwohnerinnen und Einwohner der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt ist in Nachlasssachen das Amtsgericht Düsseldorf zuständig: Es eröffnet Testamente, nimmt Ausschlagungen entgegen und erteilt Erbscheine.

Wer den Übergang seines Vermögens selbst gestalten will, braucht ein wirksames Testament – im Erbrecht gilt strenge Formbindung. § 2247 BGB verlangt, dass ein privates Testament vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist; ein am Computer verfasster und lediglich unterzeichneter Text ist unwirksam. Hinzu kommt die Testierfähigkeit nach § 2229 BGB: Wer testiert, muss Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung erfassen können, und Minderjährige können ein Testament ab 16 Jahren nur vor einer Notarin oder einem Notar errichten.

Als Landeshauptstadt mit vielen Unternehmen und einer großen internationalen Gemeinde wirft ein Düsseldorfer Nachlass oft besondere Fragen auf: Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteile, vermietete Wohnungen oder Vermögen im Ausland. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht stimmt Testament, Erbvertrag und Vermögensnachfolge aufeinander ab, bevor Lücken später zum Streit unter den Erben führen.

Kommt es zum Konflikt, hängt der Gerichtsweg vom Wert ab: Zivilrechtliche Erbstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandelt das Amtsgericht Düsseldorf, darüber das Landgericht Düsseldorf (§ 23 Nr. 1 GVG in der seit dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung). Beschwerden in Nachlasssachen entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Damit sind alle für das Erbrecht wichtigen Instanzen in der Stadt selbst vertreten – kurze Wege für Beteiligte aus der Region.

Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge in Düsseldorf

Stirbt jemand ohne Testament oder Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge der §§ 1924 ff. BGB. Verwandte erben nach Ordnungen: zuerst Kinder und Enkel, dann Eltern und Geschwister, danach Großeltern und deren Abkömmlinge. Daneben steht der Ehegattin oder dem Ehegatten ein eigenes gesetzliches Erbrecht nach § 1931 BGB zu – im Güterstand der Zugewinngemeinschaft neben Kindern regelmäßig die Hälfte des Nachlasses.

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Das Erbrecht sichert nahen Angehörigen zudem eine Mindestbeteiligung: Nach § 2303 BGB erhalten Abkömmlinge, Ehegattin oder Ehegatte und – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – die Eltern den Pflichtteil, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben; einen Anspruch auf bestimmte Gegenstände, etwa das Elternhaus in einem Düsseldorfer Stadtteil, gewährt er nicht.

Pflichtteilsberechtigte haben zunächst Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche nach § 2314 BGB, etwa auf ein notarielles Nachlassverzeichnis. Dieser erbrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Berechtigte vom Erbfall und von der Enterbung erfahren haben (§§ 195, 199 BGB). Eingeklagt wird der Pflichtteil in Düsseldorf bei Werten bis 10.000 Euro vor dem Amtsgericht Düsseldorf, darüber vor dem Landgericht Düsseldorf – bei Nachlässen mit Immobilien wird diese Grenze häufig überschritten.

Pflichtteils-Rechner Berechnen Sie den Pflichtteil naeher Angehoeriger.
  • Enterbte Kinder sowie – wenn diese vorverstorben sind – deren Kinder (Abkömmlinge)
  • Ehegattin oder Ehegatte sowie eingetragene Lebenspartnerin oder Lebenspartner
  • Eltern der verstorbenen Person, sofern keine Abkömmlinge vorhanden sind
  • Kinder aus erster Ehe, die ein sogenanntes Berliner Testament übergeht
  • Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen der letzten zehn Jahre (§ 2325 BGB)
  • Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand nach § 2314 BGB

So finden Sie die passende Kanzlei für Erbrecht in Düsseldorf

Die Bezeichnung Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht dürfen nur Juristinnen und Juristen führen, die nach der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen haben – unter anderem durch eine erhebliche Zahl selbst bearbeiteter erbrechtlicher Fälle und laufende Fortbildung. Für Ratsuchende in Düsseldorf lohnt zusätzlich der Blick darauf, ob eine Kanzlei regelmäßig vor dem Amtsgericht Düsseldorf und dem Landgericht Düsseldorf auftritt und Nachlässe mit Immobilien- oder Unternehmensbezug kennt.

Auf anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien für Erbrecht nach Standort, Schwerpunkt und Bewertungen vergleichen. Die Profile zeigen Tätigkeitsschwerpunkte, Qualifikationen wie den Fachanwaltstitel und Erfahrungsberichte anderer Mandantinnen und Mandanten. Wer eine Anwältin oder einen Anwalt in Düsseldorf sucht, kann gezielt nach erbrechtlichen Schwerpunkten filtern und anschließend direkt Kontakt zur Kanzlei aufnehmen. Grundlagenartikel zu Testament, Pflichtteil und Nachlassabwicklung bündelt ergänzend der Ratgeber.

Für das erste Gespräch gilt § 34 RVG: Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern darf die erbrechtliche Erstberatung höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sinnvoll ist, Sterbeurkunde, Testamentskopien, Grundbuchauszüge und eine Vermögensübersicht mitzubringen – so lässt sich oft schon im ersten Termin einschätzen, ob ein Erbschein nötig ist oder ein Pflichtteilsanspruch besteht.

Erbengemeinschaft in Düsseldorf: Auseinandersetzung und Streit vermeiden

Hinterlässt eine Person mehrere Erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Das Erbrecht ordnet in § 2038 BGB an, dass alle Miterbinnen und Miterben den Nachlass gemeinschaftlich verwalten; Verfügungen über Nachlassgegenstände – etwa der Verkauf einer Eigentumswohnung – erfordern grundsätzlich das Zusammenwirken aller. Nur Maßnahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung können mit Stimmenmehrheit beschlossen werden, notwendige Erhaltungsmaßnahmen darf jede und jeder Einzelne treffen.

Gerade in Düsseldorf, wo Nachlässe häufig vermietete Wohnungen oder Häuser umfassen, birgt diese Konstruktion erbrechtliches Konfliktpotenzial: Wer trägt laufende Kosten, wer verhandelt mit Mieterinnen und Mietern, wann wird verkauft? Können sich die Beteiligten nicht einigen, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die beim Amtsgericht Düsseldorf beantragt wird – oft mit dem Risiko eines Erlöses unter dem erzielbaren Marktwert.

  • Frühzeitig ein vollständiges Nachlassverzeichnis mit allen Vermögenswerten und Schulden erstellen
  • Klare Absprachen zur Verwaltung von Immobilien und Konten treffen (§ 2038 BGB)
  • Einzelne Miterbinnen oder Miterben durch Abschichtung gegen Abfindung ausscheiden lassen
  • Erbteilsverkauf prüfen – Miterben steht dabei ein Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB zu
  • Einen Auseinandersetzungsvertrag mit anwaltlicher oder notarieller Begleitung schließen
  • Mediation versuchen, bevor eine Klage vor dem Landgericht Düsseldorf erhoben wird

Eine im Erbrecht erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt strukturiert die Auseinandersetzung: Zuerst werden Nachlassverbindlichkeiten beglichen (§ 2046 BGB), anschließend wird der Überschuss nach Erbquoten verteilt. Scheitert die Einigung, entscheidet über eine Auseinandersetzungsklage je nach Wert das Amtsgericht Düsseldorf oder das Landgericht Düsseldorf; bei Düsseldorfer Immobiliennachlässen liegt der Streitwert regelmäßig über der 10.000-Euro-Grenze des § 23 Nr. 1 GVG.

Erbe ausschlagen in Düsseldorf: Die 6-Wochen-Frist

Das Erbrecht kennt keine Pflicht, ein Erbe anzunehmen. Wer ausschlagen will – etwa weil der Nachlass überschuldet ist – hat dafür nach § 1944 BGB nur sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt, sobald die Erbin oder der Erbe vom Erbfall und vom Grund der eigenen Berufung erfährt, bei testamentarischer Erbfolge regelmäßig mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Aufenthalt im Ausland oder hält sich die erbende Person dort auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Die Ausschlagung ist formgebunden: Sie wird entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt – in Düsseldorf beim Amtsgericht Düsseldorf – oder in öffentlich beglaubigter Form über eine Notarin oder einen Notar eingereicht (§ 1945 BGB). Ein einfacher Brief oder eine E-Mail genügt nicht. Für minderjährige Kinder erklären die Eltern die Ausschlagung; in bestimmten Konstellationen ist zusätzlich eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.

Wer die Frist versäumt, gilt als Annehmender. Die Annahme lässt sich nur unter den engen Voraussetzungen des § 1954 BGB anfechten, etwa bei einem Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses – wiederum binnen sechs Wochen. Erbrechtliche Beratung vor Fristablauf ist deshalb wertvoll: Statt auszuschlagen kommen auch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz in Betracht, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken und das eigene Vermögen zu schützen.

Erbschein in Düsseldorf: Beantragung und Kosten

Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis über das Erbrecht: Banken, das Grundbuchamt oder Versicherungen verlangen ihn häufig, bevor sie über Konten oder Immobilien der verstorbenen Person verfügen lassen. Zuständig für die Erteilung ist das Amtsgericht Düsseldorf als Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort. Zum Antrag gehören Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden und vorhandene Testamente; die Richtigkeit der Angaben ist an Eides statt zu versichern.

Ein Erbschein ist nicht in jedem Fall nötig: Liegt ein notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren das Grundbuchamt und viele Banken diese Unterlagen als Nachweis des Erbrechts – das spart Gebühren. Bei einem eigenhändigen Testament nach § 2247 BGB führt dagegen meist kein Weg am Erbschein vorbei.

Die Kosten im Erbrecht richten sich hier nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und wachsen mit dem Wert des Nachlasses: Für die Erteilung fällt eine volle Gebühr an, für die eidesstattliche Versicherung eine weitere, sodass sich der Betrag in der Praxis verdoppelt. Die folgenden gerundeten Orientierungswerte nach Tabelle B zum GNotKG zeigen die Größenordnung:

Gebühren für den Erbschein beim Amtsgericht Düsseldorf (Orientierungswerte nach Tabelle B zum GNotKG)
NachlasswertGebühr für die Erteilung (1,0)Mit eidesstattlicher Versicherung (2,0)
10.000 Euroca. 75 Euroca. 150 Euro
50.000 Euroca. 165 Euroca. 330 Euro
110.000 Euroca. 273 Euroca. 546 Euro
500.000 Euroca. 935 Euroca. 1.870 Euro

Vom Nachlasswert hängt auch ab, ob spätere Streitigkeiten vor dem Amtsgericht Düsseldorf oder dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden; Rechtsmittel führen zum Oberlandesgericht Düsseldorf. Wer unsicher ist, ob sich ein Erbscheinsantrag lohnt oder wie ein Pflichtteil zu berechnen ist, findet über Anwältinnen und Anwälte in Düsseldorf erbrechtliche Unterstützung vor Ort. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Redaktionell geprüft 19.08.2026

Zuständig ist das Nachlassgericht am Amtsgericht Düsseldorf (Werdener Straße 1), wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Düsseldorf hatte. Zum Antrag gehören die Sterbeurkunde und Personenstandsurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) aller in Frage kommenden Erben, im Original oder beglaubigt. Bei Miterben beschleunigen Vollmachten das Verfahren erheblich.

Für die Erstberatung gilt § 34 RVG: Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern darf sie höchstens 190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer kosten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für die weitere Vertretung richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert – bei einem Pflichtteilsstreit also nach der Höhe des Anspruchs – oder nach einer Honorarvereinbarung. Viele Düsseldorfer Kanzleien beziffern die voraussichtlichen Kosten auf Nachfrage vor dem ersten Termin. Bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe über das Amtsgericht Düsseldorf in Betracht.

Der Erbschein wird beim Amtsgericht Düsseldorf als Nachlassgericht beantragt, wenn die verstorbene Person dort ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Benötigt werden Sterbeurkunde, Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunde sowie vorhandene Testamente; die Richtigkeit der Angaben ist an Eides statt zu versichern. Der Antrag kann direkt beim Gericht oder über eine Notarin oder einen Notar gestellt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert gemäß GNotKG. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, ist ein Erbschein oft entbehrlich.

Eine Erbengemeinschaft endet durch Auseinandersetzung: Zunächst werden Nachlassverbindlichkeiten beglichen, dann wird der Überschuss nach Erbquoten verteilt (§ 2042 BGB). Möglich sind ein einvernehmlicher Auseinandersetzungsvertrag, der Verkauf des eigenen Erbteils – Miterben steht dabei ein Vorkaufsrecht zu – oder die Abschichtung gegen Abfindung. Können sich die Beteiligten über eine Immobilie nicht einigen, bleibt die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Düsseldorf. Weil § 2038 BGB gemeinschaftliche Verwaltung anordnet, empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Begleitung, bevor sich Fronten verhärten.

Die Freibeträge regelt § 16 ErbStG: Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner können 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkelkinder 200.000 Euro. Für Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Hinzu kommen Versorgungsfreibeträge für Ehegatten und Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim. Der Erwerb ist dem zuständigen Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG).

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge der §§ 1924 ff. BGB: Zuerst erben Kinder und deren Abkömmlinge zu gleichen Teilen, ersatzweise Eltern und Geschwister. Die Ehegattin oder der Ehegatte erbt daneben nach § 1931 BGB – in der Zugewinngemeinschaft neben Kindern regelmäßig die Hälfte des Nachlasses. Unverheiratete Partnerinnen und Partner gehen leer aus, wenn keine letztwillige Verfügung existiert. Finden sich keine Verwandten, erbt zuletzt das Land Nordrhein-Westfalen (§ 1936 BGB). Wer abweichen will, braucht ein wirksames Testament nach § 2247 BGB.

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