Anwältin oder Anwalt für Erbrecht in Bremen: Testament, Erbe und Pflichtteil
Mit dem Tod eines Menschen geht dessen Vermögen nach § 1922 BGB als Ganzes auf die Erbinnen und Erben über – Juristinnen und Juristen sprechen von Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet für Bremer Familien: Nicht nur das Konto und die Eigentumswohnung gehen über, sondern auch Kreditverträge, laufende Mietverhältnisse und offene Rechnungen. Das Erbrecht kennt deshalb Schutzmechanismen wie die Ausschlagung und die Haftungsbeschränkung, die aber an enge Fristen gebunden sind. Zuständiges Nachlassgericht für die Stadtgemeinde ist das Amtsgericht Bremen; dort werden Testamente eröffnet, Erbscheine erteilt und Ausschlagungen entgegengenommen.
Viele Erbstreitigkeiten in Bremen entstehen aus formunwirksamen Testamenten. Ein privates Testament muss nach § 2247 BGB vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein; ein am Computer geschriebener und nur unterzeichneter Text ist unwirksam. Hinzu kommt die Testierfähigkeit: Nach § 2229 BGB kann ein Testament erst ab dem 16. Lebensjahr errichtet werden, und wer krankheitsbedingt die Bedeutung seiner Erklärung nicht mehr erfassen kann, ist testierunfähig. Gerade bei Demenzerkrankungen wird die Testierfähigkeit später häufig angegriffen – eine im Erbrecht erfahrene Anwältin oder ein Anwalt kann hier schon bei der Gestaltung Streit vorbeugen.
Kommt es zum Prozess, entscheidet die Gerichtsbarkeit im Land Bremen gestuft: Zivilrechtliche Erbstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro gehören seit dem 1. Januar 2026 vor das Amtsgericht, darüber vor das Landgericht Bremen (§ 23 Nr. 1 GVG). Da Nachlässe mit Immobilien diese Schwelle fast immer überschreiten, landen Klagen um Bremer Häuser und Wohnungen regelmäßig beim Landgericht Bremen. Rechtsmittel führen zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, das als Obergericht des kleinsten Bundeslandes auch erbrechtliche Beschwerden in Nachlasssachen verhandelt.
Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge in Bremen
Fehlt ein Testament oder Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge der §§ 1924 ff. BGB. Sie ordnet die Verwandten in Ordnungen und ergänzt sie um das Ehegattenerbrecht des § 1931 BGB. Für die Praxis im Zwei-Städte-Staat Bremen bedeutet das: Hinterlässt jemand weder Verwandte noch Ehepartnerin oder Ehepartner, fällt der Nachlass nach § 1936 BGB an das Land Bremen als gesetzlichen Erben letzter Stufe.
- Erste Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge – sie schließen alle entfernteren Verwandten aus.
- Zweite Ordnung: Eltern der verstorbenen Person und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten und Neffen.
- Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge, etwa Tanten, Onkel, Cousinen und Cousins.
- Ehegattin oder Ehegatte: erbt nach § 1931 BGB neben der ersten Ordnung ein Viertel, bei Zugewinngemeinschaft pauschal erhöht auf die Hälfte.
- Eingetragene Lebenspartner: sind Ehegatten erbrechtlich gleichgestellt.
- Land Bremen: erbt nach § 1936 BGB nur, wenn keine erbberechtigten Personen vorhanden sind.
Wer durch Testament enterbt wurde, steht nicht zwingend mit leeren Händen da. Der Pflichtteil nach § 2303 BGB sichert Abkömmlingen, Ehegatten und – falls keine Abkömmlinge existieren – den Eltern die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als reinen Geldanspruch gegen die Erben. Ein Beispiel aus der Bremer Praxis: Setzt ein verwitweter Vater nur eines seiner beiden Kinder als Erben ein, kann das übergangene Kind ein Viertel des Nachlasswertes in Geld verlangen. Der Anspruch verjährt regelmäßig drei Jahre nach Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§ 195 BGB).
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Nach § 2038 BGB verwalten alle Miterbinnen und Miterben den Nachlass gemeinschaftlich – kein Mitglied kann allein über das geerbte Haus in Bremen verfügen oder es verkaufen. Weil sich Erbengemeinschaften über Bremer Immobilien besonders häufig zerstreiten, gehört die Auseinandersetzung solcher Gemeinschaften zu den häufigsten Mandaten im Erbrecht; scheitert eine Einigung, droht die Teilungsversteigerung über das Amtsgericht Bremen.
So finden Sie die passende Kanzlei für Erbrecht in Bremen
Über anwaltvergleich.de lassen sich Kanzleien für Erbrecht in Bremen nach Spezialisierung, Standort und Bewertungen anderer Mandantinnen und Mandanten vergleichen. Das Profil zeigt, ob eine Kanzlei etwa Schwerpunkte bei Testamentsgestaltung, Pflichtteilsdurchsetzung oder Unternehmensnachfolge setzt. Wer bereits weiß, worum es geht, findet über die Übersicht Anwalt in Bremen passende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner; vertiefende Beiträge zu einzelnen Fragen des Erbrechts bündelt der Ratgeber.
Ein Blick lohnt auf den Titel Fachanwältin oder Fachanwalt für Erbrecht: Die Fachanwaltsordnung verlangt dafür neben einem Lehrgang den Nachweis von 80 selbst bearbeiteten Fällen aus dem Erbrecht, davon mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren (§ 5 FAO). Für komplexe Bremer Nachlässe – etwa mit Betriebsvermögen eines Handelsunternehmens oder Immobilien in mehreren Bundesländern – ist diese nachgewiesene Praxis ein belastbares Kriterium.
- Passt der Schwerpunkt der Kanzlei zum Anliegen – Gestaltung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder Nachlassabwicklung?
- Besteht Erfahrung mit Verfahren vor dem Amtsgericht Bremen und dem Landgericht Bremen?
- Wird eine Erstberatung angeboten und was kostet sie konkret?
- Werden Vergütung nach RVG, Stundensatz oder Pauschale vorab schriftlich vereinbart?
- Ist die Kanzlei auch für Mediation oder außergerichtliche Einigung offen, um teure Erbprozesse zu vermeiden?
- Wie bewerten frühere Mandantinnen und Mandanten Erreichbarkeit und Verständlichkeit?
Bei der Erstberatung hilft Vorbereitung: Sterbeurkunde, Testamente, Grundbuchauszüge, Kontoübersichten und ein Stammbaum der Familie beschleunigen die Einschätzung. Viele erbrechtliche Weichen – etwa Ausschlagung oder Annahme – müssen innerhalb weniger Wochen gestellt werden, sodass ein früher Termin bares Geld wert sein kann.
Erbe ausschlagen in Bremen: Die 6-Wochen-Frist
Nicht jedes Erbe ist ein Gewinn. Wer in Bremen einen überschuldeten Nachlass erbt, haftet wegen der Gesamtrechtsnachfolge des § 1922 BGB grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen für die Schulden – es sei denn, das Erbe wird ausgeschlagen. Die Ausschlagung muss nach § 1944 BGB binnen sechs Wochen erklärt werden, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die erbende Person vom Erbfall und vom Grund ihrer Berufung erfährt. Hält sich die erbende Person bei Fristbeginn im Ausland auf oder hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Die Erklärung ist formgebunden: Sie muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts – für die Stadtgemeinde also beim Amtsgericht Bremen – oder in öffentlich beglaubigter Form über ein Notariat abgegeben werden. Ein einfacher Brief oder eine E-Mail genügt nicht. Für minderjährige Kinder müssen beide sorgeberechtigten Elternteile ausschlagen; in bestimmten Konstellationen verlangt das Gesetz zusätzlich eine familiengerichtliche Genehmigung. Gerade wenn ganze Bremer Familien nacheinander ausschlagen müssen, weil die Erbschaft von Ordnung zu Ordnung weiterrückt, ist anwaltliche Koordination sinnvoll.
Wichtig zu wissen: Die Ausschlagung ist grundsätzlich endgültig. Stellt sich später heraus, dass der Nachlass doch werthaltig war, kommt nur eine Anfechtung wegen Irrtums in Betracht – ebenfalls binnen sechs Wochen (§ 1954 BGB) und nur unter engen Voraussetzungen. Wer unsicher ist, ob Schulden oder Vermögen überwiegen, kann statt der Ausschlagung Instrumente der Haftungsbeschränkung wie die Nachlassverwaltung oder die Nachlassinsolvenz prüfen lassen; hierzu berät eine im Erbrecht tätige Kanzlei, bevor die Frist des § 1944 BGB abläuft.
Erbschein in Bremen: Beantragung und Kosten
Banken, das Grundbuchamt oder Versicherungen verlangen häufig einen Nachweis der Erbenstellung. Liegt kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, führt der Weg zum Erbschein. Zuständig ist das Amtsgericht Bremen als Nachlassgericht, wenn die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadtgemeinde Bremen hatte. Zum Antrag gehören unter anderem Sterbeurkunde, Angaben zu allen Miterbinnen und Miterben sowie eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben.
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und steigen mit dem Nachlasswert. Es fallen zwei Gebühren an: eine für die Erteilung des Erbscheins, eine weitere für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Die folgende Übersicht zeigt die einfache 1,0-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG.
| Nachlasswert (bereinigt) | 1,0-Gebühr nach GNotKG |
|---|---|
| 10.000 Euro | 75 Euro |
| 50.000 Euro | 165 Euro |
| 110.000 Euro | 273 Euro |
| 200.000 Euro | 435 Euro |
| 500.000 Euro | 935 Euro |
Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Erblasserschulden. Bei einem Bremer Nachlass mit einem bereinigten Wert von 200.000 Euro kostet der Erbschein mit eidesstattlicher Versicherung also insgesamt 870 Euro Gerichtsgebühren. Ob sich stattdessen ein europäisches Nachlasszeugnis oder der Verzicht auf den Erbschein anbietet – etwa weil ein notarielles Testament vorliegt –, sollte vorab geklärt werden; auch das gehört zur Beratung im Erbrecht. Wird die Erbenstellung bestritten, entscheidet das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren; gegen dessen Beschlüsse ist die Beschwerde zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen eröffnet.
Erbschaftsteuer und Freibeträge bei einem Erbfall in Bremen
Jeder Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt anzuzeigen – und zwar binnen drei Monaten ab Kenntnis vom Erwerb (§ 30 ErbStG). Ob am Ende tatsächlich Steuer anfällt, hängt von den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG ab: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erben 500.000 Euro steuerfrei, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkelkinder 200.000 Euro; für die meisten übrigen Personen – etwa Geschwister oder nicht verheiratete Partner – bleiben nur 20.000 Euro. Diese Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, was frühzeitige Schenkungen zu einem zentralen Gestaltungsinstrument im Erbrecht macht.
Für Immobilien gilt eine Besonderheit, die in einer Großstadt mit rund 577.026 Einwohnerinnen und Einwohnern wie Bremen viele Familien betrifft: Das selbst genutzte Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG steuerfrei auf Ehegatten oder Kinder übergehen, wenn die erbende Person die Wohnung unverzüglich selbst bezieht und zehn Jahre bewohnt; bei Kindern ist die Befreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Wird die Immobilie vorher verkauft oder vermietet, entfällt die Befreiung rückwirkend.
Oberhalb der Freibeträge staffelt sich der Steuersatz nach Steuerklasse und Erwerbshöhe; in der günstigen Steuerklasse I – Ehegatten, Kinder, Enkel – reicht er von 7 bis 30 Prozent (§ 19 ErbStG). Weil Bewertungsfragen bei Bremer Grundstücken und Betriebsvermögen erhebliche Steuerunterschiede auslösen können, arbeiten Kanzleien für Erbrecht hier oft mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern zusammen. Wer eine erbrechtliche und steuerliche Gesamtplanung sucht, findet über Anwalt in Bremen Kanzleien mit entsprechender Ausrichtung.
Zum Schluss der Hinweis in eigener Sache: Diese Seite gibt den Rechtsstand allgemein wieder und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht. anwaltvergleich.de ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung.